Susih
Hallo, hat schon mal jemand davon gehört ob man ein Besuchsrecht für die Oma übers Gericht erwirken kann.
Ja, gemäß § 1685 BGB können auch Großeltern ein Umgangsrecht erwirken. Es muss aber wie immer dem Kindeswohl dienlich sein.
Beim ersteren gibt es sogar ein sogenanntes Umgangsrecht für Großeltern, dass man sich übers Gericht holen kann. Hierfür muss man aber beweisen, dass der Umgang für das Kind wichtig und erforderlich ist. Und das ist der Hacken. In den seltensten Fällen gelingt das. Frag mal oder such mal im Expertenforum bei Nicola Bader.
http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&GID=118
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