Kira75
Vielleicht musste hier ja jemand auch vor kurzem diesen Wisch ausfüllen :-))
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass:
Punkt 3: ich am xx.xx.xx zuletzt gearbeitet habe,
Punkt 4. mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum xx.xx.xx zusteht.
3 -> ist damit wohl der letze Tag vor Beginn des Mutterschutzes gemeint, oder der wirklich letze Arbeitstag, auch wenn ich danach noch 3 Wochen Urlaub hatte, bevor der Mutterschutz losging.....
4 -> ist damit der letzte Tag vor Beginn des Mutterschutzes gemeint, oder noch die Wochen Mutterschutz nach der Geburt, da bekommt man ja auch noch Geld vom Arbeitgeber, wenn auch nur anteilig
ich tendiere zum wirklich letzen Arbeitstag bei Punkt 3 und bei Punkt 4 zum Tag vor Beginn Mutterschutz.
Hallo,
so wie Du habe ich's auch verstanden! Bei 3. den letzten Arbeitstag vor Deinem Urlaub und bei 4. den Tag vor Beginn des Mutterschutzes.
So habe ich's auch ausgefüllt und habe keine Beanstandungen seitens meiner KK bekommen, dafür aber Geld. ![]()
na das hört sich doch gut an :) Ich muss das endlich wegschicken, ich Vollidiot hab das total vertrödelt......
Am Besten in solchen Fällen immer bei der Krankenkasse anrufen und fragen oder persönlich vorbei gehen, wenn möglich. So mache ich das immer :)
ja, da hast Du eigentlich Recht, hab dazu nur gerade keine Lust... :) beim letzen Mal hab ich angerufen, ich meine die sagten sogar, dass ich das gar nicht ausfüllen brauche, die setzen sich eh mit dem Arbeitgeber in Verbindung :)) ist aber schon so lange her, dass ich mir nicht mehr sicher bin.
ich habe bei 3 den letzten Arbeitstag vor dem Mutterschutz eingetragen. ob du jetzt noch 3 Wochen im Urlaub warst spielt doch keine Rolle...das sind ja auch Arbeitstage an denen du eben nicht da warst...
Genau, so sehe ich das auch!
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