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Beschäftigungsverbot auch für die Berufsschule gültig?

Beschäftigungsverbot auch für die Berufsschule gültig?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin neu hier und hätte eine Frage. Ich bin momentan in der 13. SSW und befinde mich noch in einer dualen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen, durch Blutungen und Mobbing im Betrieb. Ich übe einen Bürojob aus. Nun wollte ich fragen, ob das Beschäftigungsverbot nur die betrieblichen Tätigkeiten betrifft oder auch die Berufsschule? Ich habe zweimal in der Woche Schule und momentan als Distanzunterricht. Falls irgendwann der Präsenzunterricht wieder bekommt währe es problematisch, durch die Beschwerden und Blutungen. Deswegen wollte ich mich erkundigen, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot nach dem Paragraphen 16 Absatz 1 im Mutterschaftgesetz auch für die Berufsschule greift oder da noch eine zusätzliche Bescheinigung benötigt werden würde. Ich bedanke mich im Voraus!


Port

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Hier könntest Du 10 Antworten bekommen, die völlig konträr lauten. Warum fragst Du das nicht den Arzt, der das BV ausgestellt hat? Am besten telefonisch. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Port

Ja das stimmt schon aber vielleicht wäre ich hier auf jemanden getroffen, der auch aus NRW kommt und sich eventuell damit auskennt Mein Frauenarzt hat momentan Urlaub beziehungsweise die komplette Praxis ist zu aufgrund von Urlaub Ich erkundige mich dann spätestens, wenn die Praxis wieder offen hat, danke


Mitglied inaktiv

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Eigentlich logisch, dass ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten zählt.


Mitglied inaktiv

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Greift auch für die Berufsschule meines Wissens nach. Zur Not kannst du auch bei Frau Bader hier bei den Experten nachfragen.


KielSprotte

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Schaue mal in das Forum von Frau Bader, da gibt es gerade eine ganz ähnliche Frage. Wobei Blutungen 1. eigentlich ein Grund für eine Krankschreibung und nicht für ein BV sind und 2. können die morgen vorbei sein und dann wäre es auch hinfällig.


Feuerschweifin

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Als allerersten Tipp hier fürs Forum: Du hast ein BV von deinem Arzt, der wird wissen, wie er seinen Job zu machen hat. Also lass dich durch das Forum nicht verunsichern, das Thema BV und seine Berechtigung wird hier immer gerne diskutiert. Deine Frage, ob das BV auch für den Unterricht gilt, kann ich leider nicht beantworten. Frag deinen Arzt und vorher evtl. Frau Bader im Rechtsforum mit dem genauen Wortlaut.


Mitglied inaktiv

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zum einen ist das bv fraglich. Denn Blutungen (bist du an sich arbeitsfähig?) führen erstmal zu einer Krankschreibung, welche immer über dem BV steht. Weiß der AG vom Mobbing? Hat der Arbeitgeber die Chance erhalten, das abzustellen? wenn das BV jede Tätigkeit betrifft, würde ich das bitte mit dem Arzt absprechen, der es ausgestellt hat. Sollte der AG keine Chance erhalten haben, das Mobbing zu beenden, kann er das BV anzweifeln.


Felica

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Eigentlich ganz simpel. BV wegen Mobbing rechtlich OK. Bv wegen Blutungen nicht, weil arbeitsunfähig. Damit hätte eine AU erfolgen müssen, kein BV. Da eine AU stärker gewichtet wird als ein BV. Da Du arbeitsunfähig bist, entfällt der komplette Unterricht. Willst du wirklich wissen was los ist, würde ich erst einmal den Status prüfen lassen. Oder du hältst die Füße still und hofft das niemand genauer nachfragt.


Mitglied inaktiv

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Lass dich nicht verunsichern, dein Arzt wird wissen was er tut. Ich habe ebenfalls ein BV in meiner ersten ss bekommen. Aufgrund eines hämatoms und immer wieder kehrenden Blutungen. Bin bis zur 29 ssw mir gelegen. Ab da hatte ich dann auch noch vorzeitige wehen Ob das für die Berufsschule gilt bin ich mir nicht ganz sicher. Da wäre den Arzt fragen wohl das sinnvollste, wenn er wieder da ist. Lg


Spirit

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Ruf mal bei der zuständigen Behörde an. Hier in Bayern ist es das Gewerbeaufsichtsamt. Ob das in NRW auch so ist weiß ich nicht. Jedenfalls können die dir fachlich korrekt weiterhelfen, sind nett und haben keine Voruteile. Alles gute für deine Schwangerschaft