BaJo0512
von seiner krankenkasse oder nur wenn man arbeit hat?
nur wenn man arbeit hat
. . . weil ich arbeitslos damals war, und Hartz IV bekam
Logisch wer nicht arbeitet wird auch nicht in Mutterschutz geschickt und erhält auch kein Mutterschutzgeld.
habe aber eben einen artikel gelesen von der caritas das man zwar erwerbslos sein kann aber gesetzlich versichert sein muss und anspruch auf krakengeld haben muss um mutterschaftsgeld zu bekommen
...sondern noch familienversichert, wenn ich mich recht erinnere. Und du stehst ja theoretisch in einem Arbeitsverhältnis. Am besten du erkundigst dich bei deiner Krankenkasse, die können es dir mit Sicherheit sagen, wie es in deinem speziellen Fall ist.
bis dahin bin ich dann bei meinem freund versichert, weil wir ja im mai heiraten undich mit in seine krankenkasse gehe...
...wäre das gleiche in grün. Dann frag bei seiner KK nach, wie es im Falle eines Falles bei euch wäre.
Komisch das ich trotz Arbeitslosigkeit dennoch in den Mutterschutz gehe und für meinen Sachbearbeiter dann als nicht mehr vermittelbar gelte (was aufgrund Krankschreibung eh schon so ist, aber nicht von Anfang an so war). Man sollte vielleicht nicht den Mutterschutz mit dem Anspruch auf MutterSCHAFTSgeld verwechseln (nicht MutterSCHUTZgeld)
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html da stehts drin:) Lg reni