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Befragung Minderjähriger durch Polizei

Befragung Minderjähriger durch Polizei

dasHarlchen

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Guten Morgen, ich habe schon wieder eine rechtliche Frage, bzw. was sagt euer Bauchgefühl? Es tut mir leid, wenn die Infos etwas schwammig sind, aber zu viel werde ich nicht preisgeben. Es geht darum, dass in der Schule meines Großen am Montag etwas passiert ist. Er und drei weitere Mitschüler haben nichts angestellt, sondern ihnen ist etwas passiert mit einer Person, die nicht zur Schule gehört. Sie wurden gestern aus ihrem Klassenzimmer geholt, separiert und von der Polizei befragt. Danach wurden wir Eltern informiert und wir konnten die Kinder abholen - in unserem Fall der Papa, ich war arbeiten. Vorher hatten wir keinerlei Info und wussten von nichts, da unser Kind zu Hause nichts davon erzählt hatte. Mein Mann hat mir erzählt, dass auch die anderen Eltern von dem Vorfall (weder am Montag, noch, dass die Polizei gestern da war) wussten. Ich finde es seltsam, dass wir nicht vorher informiert wurden und dass die Polizei Aussagen von Minderjährigen aufnimmt, ohne dass ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Ich werde heute in der Schule anrufen und nochmal genauer nachfragen, wie das gestern lief. Irgendwie finde ich das alles seltsam...


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Kenne ich auch so. Dann ist es wichtig und muss zügig geklärt werden. In meiner Jugend wurde ich auch zweimal von der Polizei rausgeholt und befragt. Meine Eltern wussten davon ebenfalls nichts. Allerdings fand die Befragung in der Schule statt, ich musste nicht extra irgendwo hin oder abgeholt werden. Ich war damals 13 bzw. 14.


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Die Befragung fand auch in der Schule statt, hab mich oben etwas umständlich ausgedrückt. Die Kinder sind in der 5. Klasse, also 10/11 Jahre alt, alle neu an der Schule.


Tini_79

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Das wird keine Zeugenbefragung in einem Ermittlungsverfahren gewesen sein, denke ich. Aber jemand muss ja die Polizei eingeschaltet haben, die Schule? Dann ist es natürlich schon unprofessionell, dass ihr als Eltern noch gar nicht informiert wurdet. Ich würde auch erstmal in der Schule nachfragen.


starlight.S

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Kannst du seltsame finden, ist aber nicht unüblich. Das wird so gemacht, wenn noch gar nicht klar ist was genau vorgefallen ist. Wenn eine offizielle Aussage von deinem Kind benötigt wird, sei es als Zeuge oder als Opfer, dann werdet ihr normalerweise eingeladen und da seid ihr als Eltern auch dabei. Im Rahmen von "Ermittlungen" werden erstmals alle möglicherweise relevanten Personen gefragt was los war. Ob das rechtlich alles sauber ist weiß ich nicht, aber da das nicht so unüblich ist vermut ich, dass es nicht rechtswidrig ist, eine vermeintlich beteiligte Person zu befragen.


wolfsfrau

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Ja, so kenne ich das auch. Das ist erstmal eine Befragung, was überhaupt vorgefallen ist. Sollte eine weitere Befragung als Zeuge stattfinden müssen/sollen, gibt es eine schriftliche Einladung dazu.


luvi

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Hallo, Soweit ich weiß, wird das häufig so gemacht, ist aber rechtlich nicht sauber. Die Kinder sind ja noch nicht mal 14. Ich kann mich aber auch irren. Frag doch mal bei der Rechtsanwältin des Forums Frau Bader nach. Ist zwar nicht ihr Fachgebiet, aber vielleicht kann sie dir trotzdem weiterhelfen. LG luvi


ösitina

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Die Polizei muß in dem Fall nicht die Eltern hinzuziehen… Nur im Fall dass das Kind als „Täter“ befragt würde


Tini_79

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Bei einer offiziellen Zeugenbefragung von Kindern müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden. Wenn die Kinder Opfer sind und ggf. die Eltern als Täter in Frage kommen, dann wird man versuchen, eine Befragung ohne Einfluss der möglichen Täter zu machen. Ich denke, hier in dem Fall hat die Polizei sich erstmal erzählen lassen, was passiert ist oder was die Kinder gesehen haben, es war aber keine Befragung nach StPO o.ä.


Mijou

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Hallo, ich habe mich viel mehr gefragt, wieso dein Sohn dir nichts von dem Vorfall erzählt hat, wenn er so gravierend war, dass sogar die Polizei kommen musste. Manchmal konzentriert man sich ja als Eltern auf „Nebenkriegsschauplätze“, obwohl der Kern der Sache eigentlich ein ganz anderer ist. Ich würde mit deinem Sohn über Vertrauen reden und auch selbst überlegen, warum er euch die Sache nicht von sich aus erzählen wollte. Die rechtliche Frage hängt glaube ich davon ab, ob es eine Befragung oder eine Vernehmung war. Bei einer reinen Befragung können die Kinder auch Nein sagen. Bei einer offiziellen Vernehmung (als Zeuge) müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Das ist aber nur eine Vermutung, ich bin nicht sicher, ob es tatsächlich so ist. Es gibt aber einen deutlichen rechtlichen Unterschied zwischen Befragung und Vernehmung. Erstere ist freiwillig, letztere nicht. LG


Mitglied inaktiv

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Was genau stört dich jetzt? Dass dein Kind nix erzählt hat oder dass die Polizei euch nicht hinzugerufen hat? Die Befragung fand in der Schule statt und ich denk, es mußte schnell gehen. Deshalb ist das durchaus legitim. Da sind ja Lehrer anwesend. Was anderes wäre es gewesen, hätte die Befragung in der Polizeidienststelle stattgefunden. Ich war damals auf einer etwas "heißen" Realschule, wo es öfter Vorfälle mit Drogen gab. Da kam auch einfach die Polizei zur Befragung der Mitschüler, ohne dass die Eltern dabei waren oder was wußten.


Ruto

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Recht und Bauch-Gefühl widersprechen sich. Rein rechtlich müssen die Eltern informiert werden, wenn unter 14 Jährige angezeigt werden und es so zu einer Anhörung kommt. Bei einer reinen Befragung ist dem aber nicht so. Mein Bauchgefühl sagt mir, ich hätte es als Elternteil gern direkt von meinem Kind erfahren. Das würde ich eher besprechen. Auch, was dein Kind gerade braucht, was es beschäftigt etc.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Bauchgefühl ist doch völlig irrelevant. Dein Kind wurde lediglich befragt, nicht vernommen. Natürlich müssen da die Eltern nicht anwesend sein, wie soll denn Polizeiarbeit sonst aussehen, manchmal sollte es ja auch schnell gehen. Oft ist es wahrscheinlich auch nicht zielführend die Eltern miteinzubeziehen. Da ändern sich ja auch mal die Angaben. Es geht hier ja lediglich um eine Sachverhaltsermittlung noch dazu bei offensichtlich nicht Tatverdächtigen. Wenn sich dann der Sachverhalt darstellt und es um eine offizielle Aussage geht, werden natürlich die Eltern informiert und miteinbezogen.


Huckleberry Finn

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Für alle Eltern, die dazu noch Fragen haben.  Die Vorschriften, nach denen gehandelt werden müsste, sind in einer Polizeilichen Dienstverordnung "PDV 382", "Bearbeitung von Jugendsachen", (aktuelle Fassung von 1995 ), klar geregelt.