mondfahrer1909
Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zur Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld plus (12 + 2 Monate). Ich würde mich über deine Einschätzung zu unserer Situation freuen: Meine Frau möchte mindest. 28 Monate Elternzeit nehmen und nicht arbeiten. Ich würde gerne die zwei "Vatermonate" nehmen, den ersten im 5. Lebensmonat und den zweiten im 10. Lebensmonat. Wir denken über Elterngeld Plus nach. Ist folgende Aufteilung denkbar? LM 1-2 Basiselterngeld Antrag für meine Frau LM 3-4 Elterngeld plus Antrag für meine Frau LM 5 Basiselterngeld Antrag für mich als Vater LM 6-9 Elterngeld plus Antrag für meine Frau LM 10 Basiselterngeld Antrag für mich als Vater LM 11-28 Elterngeld plus Antrag für meine Frau a) Würde das aufgehen oder habe ich einen Denkfehler drin? b) Muss ich als Vater zwei Monate hintereinander Elternzeit nehmen, um das Basiselterngeld als Vater gezahlt zu bekommen oder ist eine Aufteilung in Ordnung? c) wie würde das in Bezug auf die Anträge aussehen? Meine Frau füllt den Antrag entsprechend der Monate aus (und lässt die genannten Monate im Antrag frei) und ich fülle separat einen Antrag aus für meine beiden Monate Basiselterngeld? Vielen Dank im Voraus!
Das klappt deshalb nicht weil deine Frau nicht so lange EG beziehen kann. Da ihr nur 12 Basismonate zustehen. Wobei die ersten beiden davon wegen mutterschutz als Basis genommen werden müssen. Sie hätte also dann nur noch 10 Basis bzw 20 EG plus übrig. Deine Monate dagegen klappen. Du musst allerdings beide EG-Monate bei der ersten Mitteilung beim AG melden. Wenn du EZ für den 5ten Lebensmonat einreichst, also auch für den 10ten. Da man sich bei der ersten Mitteilung der EZ für 2 Jahre festlegen muss. Über der 20ten oder 22ten Lebensmonat hinaus EG klappt nur wenn ihr dann beide die bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate nutzt In der Zeit müsst ihr aber beide TZ arbeiten. 20 bzw 22 schreibe ich deshalb, weil deine Frau auch problemlos die 20 EG plusmonate durchgehend nehmen kann, auch in den 2 Monaten wo du deine nutzt. Sie muss also nicht pausieren wenn du EG beziehst. Ez dagegen kann deine Frau 28 Monate nehmen. Das ist kein Problem.
Hey,
Will deine Frau kein Elterngeld bekommen, wenn du Elternzeit nimmst? Wäre es nicht schlauer auszusetzen, wenn du zumindest normales Gehalt bekommst?
Wenn man durchgehend Elterngeld Plus bezieht, kann man max. 22 Monate Geld erhalten. Selbst wenn sie dann 2 Monate aussetzt, bekäme sie nur bis zum 24 Monat Elterngeld (vorausgesetzt ich habe keinen grundlegenden Denkfehler).
Zu b: nein, mein Mann nimmt immer den ersten und den zwölften Lebensmonat. Hauptsache du nimmst mindestens 2 Monate.
Zu c: nein, das kann auch in einem gemeinsamen Antrag gemacht werden. Habt ihr den Antrag schon angesehen? Ihr könnt einfach entsprechend die Monate ankreuzen
Ich würde es einfacher machen. EG für KM vom 1.-22. Monat (kann allerdings auch beim 21. Monat enden, wen der Mutterschutz in den 3. Monat des Babys hinein geht. Monate mit Mutterschutz zählen als Basis-EG.) EG für KV für 5. und 10. Monat. Wie lange möchte KM in EZ? Jedes Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre EZ je Kind welche bis zum 8. Geburtstag genommen werden kann. Es ist ein Antrag, wo alles ausgefüllt wird. Beide Elternteile müssen mind. 7 Wochen vor Antritt der EZ ihren AG über die EZ in Kenntnis setzen.. KV im o. g. Bsp. direkt für den 5. und 10. Monat. KM für z. B. 2 Jahre.
https://familienportal.de/familienportal/meta/egr Hier kannst du verschiedene Möglichkeiten durchspielen und der Rechner zeigt auch was möglich ist und was nicht
Hallo in die Runde, Und vielen Dank für die prompten und schnellen Hinweise sowie den Link. Schaut mal bitte, ob ich eure Infos korrekt verstanden habe. Diese beiden Szenarien würden unter den genannten Voraussetzungen meinem Verständnis nach dann in Frage kommen (siehe Bild)? Wie können wir einen Antrag denn für beide ausfüllen? Ich sehe da nur die Möglichkeit, die Bezugszeiträume für einen einzutragen?! Unter 14 steht, ob der Antragsteller Mutterschaftsgeld bezieht. Meine Frau ist gesetzlich versichert und in einer Festanstellung. Müssen wir hier dann "Mutterschaftsgeld alsu laufende Zahlung" ankreuzen? Für mich als Vater würde es theoretisch bedeuten, daß ich meinen EZ-Antrag beim Arbeitgeber erst sieben Wochen vor dem 5.LM (für meine Konstellation) einreichen brauche, oder?

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