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Awie lange raus bis 14 Jahren? ??

Awie lange raus bis 14 Jahren? ??

lol

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Wie lange dürfen Kids mit 14 Jahren beim stadtfest ohne Erziehungsberechtigter bleiben? Nur mit Freunden unterwegs. Danke lg


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Meines Wissens gibt es da nur Vorschriften für öff. Veranstaltungen wie Disko, Kino usw. bis 24 Uhr. Wenn das Kind zuverlässig ist wäre mir bis Mitternacht mit Freunden unterwegs recht.


wesermami

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Ich würde auch bis 24 uhr erlauben....


leaelk

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Laut Jugendschutzgesetz interpretiere ich das so, dass Jugendliche mit 14 bis 22 Uhr alleine raus dürfen. Kino muss um 14 Uhr beendet sein. Öffentliche Feiern (Gemeinde, Schule, usw.) auch um 22 Uhr Bus und Bahn dürfen die Jugendlich alleine auch nur bis 22 Uhr nutzen. Demnach denke ich, dass das auch für das Stadtfest gilt. Man kann aber einer anderen volljährigen Person einen Mutti-Zettel mitgeben. Liebe Grüße leaelk


mf4

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Kino muss 14 Uhr beendet sein?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

sie hat sich verschrieben, sie meinte wohl 22 Uhr.


leaelk

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Ich meinte muss mit 14 um 22 Uhr beendet sein


Zero

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Laut dem Jugendschutzgesetz sollten Kinder mit 14 spätestens gegen 22 Uhr zu Hause sein. In dem Alter bis 24 Uhr - never!


Maxikid

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14 bis 22 Uhr und mit 16 bis 24 Uhr. Denn ich finde, dass es mit 16 noch eine Steigerung zu 14 geben darf. LG maxikid


wesermami

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Kino, kneipe etc ist was völlig anderes


mf4

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Öffentlich Veranstaltungen wie Disko usw. müssen den Richtlinien folgen... Eltern nicht.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Zero

Mit 14 bis 24 uhr niemals. Ich durfte in dem alter bis 20 Uhr.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Wenn es nach mir ginge dürften meine Kinder gar nichts und mit 16 müssten sie zu Hause sein, wenn andere erst anfangen zu feiern. Ich musste dann immer allein nach Hause und meine Eltern haben nie erfahren, dass das streckenweise gefährlich war. Ich würde mal rumhören, wie lange die Freunde gehen. Mir war es immer lieber lange mit Freunden unterwegs als nachts früher allein nach Hause gehen zu müssen.


Zero

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Antwort auf Beitrag von wesermami

(!)In Begleitung eines Erziehungsberechtigten(!)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lol

Vom Jugendschutzgesetz bis 22h und mit 16 bis 24h. Wobei ich mir das als Elternteil wirklich überlegen würde,dass zu erleben. Was will ein 14 Jahre altes Kind auf Stadtfest abends? Hier ist das ein Massenbesäufnis. Nee da muss mein Kind mit 14 nicht schon mitmischen.


Mitglied inaktiv

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...


mf4

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Hier gibt es zu den Stadtfesten immer auf einem Platz Musik für "ältere" und auf einem anderen für die Jugend. Klar KÖNNTE man sich da besaufen... das KÖNNTE ein Teenie aber auch vor 22Uhr... deshalb käme es für mich aufs Kind an, was ich gestatte.


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von mf4

Na es kommt nicht immer aufs Kind an, sondern auch aufs Gesetz. Und an das musst du dich auch als Mutter halten. Wenn also keine andere erwachsene Person dabei ist, dann muss das Kind wenn es noch keine 16 ist um 22 Uhr zu Hause sein, wenn es auf einStadtfest geht. Ich weis nciht wie die Kontrollen sind bei euch, aber hier wird das recht streng gehandhabt. Meine Kinder sind noch nicht in dem ALter, muss mir von daher keine Gedanken machen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Zeig mir das Gesetzt bitte... meines Wissens gibt es das für Kino, Diskotehkenbetreiber usw. aber Eltern dürfen das für sich privat entscheiden.


danny81

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also in der Woche ist meine Tochter (14) um 20 Uhr zu Hause (spätestens 22 Uhr im Bett) Am WE bin ich da schon ein bisschen lockerer.... Dann sind sie schon mal bis 22 Uhr draußen ... dürfen aber zu Hause machen was sie wollen ... also so lange wach bleiben ... (auch Schwester 12 Jhr.) ....


Zero

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Antwort auf Beitrag von lol

http://www.kenn-dein-limit.info/fileadmin/user_upload/factsheets/BZGA_Kenn_dein_Limit_Jugenschutzgesetz.pdf


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zero

Ja genau. Jugendschutzgesetz... die private Erlaubnis länger draußen sein zu dürfen ist aber etwas anders. Es gibt keine Vorgabe aber wenn etwas passiert kann es wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Probleme geben.


Zero

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Antwort auf Beitrag von mf4

Deswegen sagte ich ja - alles was spät ist und da gilt 20 Uhr bei mir schon mit 14, nur in Begleitung Erwachsener.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von lol

Oder irre ich mich da jetzt????


wesermami

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Also es greift überall das schon klar Aber durch die stadt bummeln dürfen sie offiziell so lange wie sie wollen, oder? Laut gesetz lese ich nirgendwo was anderes... Was man als erziehungsberechtigter dazu sagt ist ja was anderes