Elternforum Rund ums Baby

Auch laute Wohnung

Auch laute Wohnung

Finale

Beitrag melden

Betrifft eine Verwandte, wir sind alle mittlerweile ratlos. Vielleicht hat jemand einen Tipp. Sie vermietet seit Jahren eine kleine Wohnung. Es bleibt nur kein Mieter lang, weil der Bewohner darunter so laut ist. Laute Heavy Metall Musik von Mitternacht bis in die frühen Morgenstunden. Laute Streits. Der Bewohner ist Eigentümer, er hat die Wohnung von seinen Eltern geerbt und ist wegen Fruehrente viel zuhause. Jeder neue Mieter wird vor Abschluss des Mietvertrags gewarnt. Fast alle machen keinen Rückzieher weil hier Wohnraum knapp ist und viele können sich auch nicht vorstellen, dass ein alleinstehender älterer Mann so laut sein kann. Die Polizei wird regelmäßig gerufen, wobei es Mietern, die die Polizei gerufen haben, schon mal passiert, dass das Auto beschädigt wird oder die Wohnungstuer beschädigt wird. Beweisen kann man natürlich nichts, kann ja alles Zufall sein. Ab diesem Zeitpunkt wird dann spätestens die Wohnung gekündigt. Und ein neuer Mieter gesucht. Was könnte man noch machen?


Häsle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

Verkaufen


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

Ich würde die Wohnung verkaufen.


Finale

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Auch da muss man ja den Störenfried erwähnen.


Limie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

Nein muss man nicht. Der BGH hat mal entschieden, dass es nicht zu den offenbarungspflichtigen Mängeln gehört, da Nachbarn ja keine Sache des Hauses sind.


WonderWoman

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

sie kann den nachbarn auf schadensersatz verklagen. am einfachsten wäre es wenn ein mieter aufgrund des lärms die miete kürzt weil sie dann sofort einen nachweisbaren schaden hat. aber die prozesse dazu sind langwierig und mühsam. das lohnt sich eigentlich nur wenn man weitere vermieter aus dem haus ins boot holen kann. oder selbstnutzende eigentümer, denen der lärm auch auf den geist geht und die als zeugen fungieren. ist das problem mal auf einer eigentümerversammlung angesprochen worden? gibt es eine hausverwaltung? ich würde wohl auch verkaufen.


Finale

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Das Problem war schon mal ein Thema. Die Hausverwaltung weiß Bescheid. Eine Zeit lang war es auch ruhiger als viele Bewohner zusammen bei ihm mal geklingelt haben und ihn "zusammen gefaltet" haben. Es hält aber nie lange an.


Finale

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Schadensersatz wird wohl schwierig wenn es nichts zu holen gibt. Ausserdem wuerde ich nicht vor Gericht gehen wenn ich hinterher Angst um Eigentum oder Sicherheit haben muesste. Ich habe das mit meiner Tochter wegen einer komplett anderen Sache erlebt. Ich musste sie als Folge die ganze Grundschulzeit abholen und hin bringen, weil sie Angst (nicht unberechtigt) hatte.


WonderWoman

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

du möchtest also eine konfliktfreie lösung? dann bleibt nur verkaufen.


Möhrchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

gibt es doch was - er hat Eigentum... In so einer Konstellation müssten alle Eigentümer an einem Strang ziehen...alternativ würde ich wohl auch verkaufen.


Holzkohle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

Wenn ich das richtig verstanden habe sind das alles ETWs in dem Haus? Also die Wohnung Deiner Freundin ist IHRE ETW, die sie vermietet. Die ETW des Metall-Freaks ist SEINE. Zu dem Thema gibt es im net einige Sachverhalte und Urteile. Wichtig ist im Vorfeld - gemeinsam als Eigentümergemeinschaft schriftlich an- und abmahnen. Ebenfalls auf die Einhaltung der Hausordnung hinweisen, ggf. durch einen Verwalter (gibt es einen Verwalter der Wohneinheiten?) Ich habe Dir mal was rauskopiert: "....dann kann die Eigentümergemeinschaft mit Stimmenmehrheit darüber zu befinden, ob der Störer im Rahmen eines Gerichtsprozesses von der Gemeinschaft auf Unterlassung der Störung in Anspruch genommen werden soll, § 10 Abs. 6 S. 3 WEG . Auch ein störender Mieter kann von der Gemeinschaft auf Unterlassen der Störung in Anspruch genommen werden, § 1004 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)." Letztendlich wird das viel Zeit in Anspruch nehmen, da ändert sich von heute auf morgen nichts. Aber wenn Deiner Freundin als Vermieterin/Eigentümerin durch den lauten Mieter/Eigentümer ein Schaden entsteht, ein finanzieller durch Nichtvermietbarkeit, dann würde ich vielleicht auch eher einen Anwalt aufsuchen.


Finale

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Es wohnen sehr viele Eigentümer im Haus und die 2 Wohnungen um die es geht sind Eigentümer Wohnungen.


Holzkohle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

jaaaa - also wird es doch sicher ab und an auch mal eine Eigentümerversammlung geben... in der man das mal ansprechen und konkret auf den Tisch packen kann. Vielleicht auch, wenn der besagte Eigentümer ebenfalls dabei ist...


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Finale

Gibt es eine Eigentümergemeinschaft? Dann könnte er durchaus "enteignet" werden wenn alle anderen sich zusammen tun. Schau mal hier: https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/entziehung-wohnungseigentum/#3