Elternforum Rund ums Baby

Arbeitnehmerrecht.....Bitte lesen!

Arbeitnehmerrecht.....Bitte lesen!

benny&yannick

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Hallo Mädels, Hat man (Frau) als Arbeitnehmer das Recht, seine Überstunden in Freizeitausgleich zu bekommen? Mein Mann wechselt ja zum 01.03.2012 den Arbeitsplatz. Nun hat er in seiner jetztigen Firma noch Überstunden, die für über eine Woche "Frei" reichen würden. Hätte er das Recht, diese einzufordern. Oder muss er sie ausbezahlen lassen? Das möchte er ungern, da er gerne den Freizeitausgleich hätte. Kann mir wer helfen?


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

was steht denn im Arbeitsvertrag? wenn nichts geregelt ist, denke ich, sollte er sich mit dem Chef einig werden


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Der Chef möchte ihm abe alles ausbezahlen. Auch den Urlaub, der von 2011 und 2012 über ist. Ausserdem wird mein Mann ab dem 14.02. krank sein und das für 14 Tage.


nest84

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Sowas muss eigentlich immer im Arbeitsvertrag stehen!


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

geplantes krank zum arbeitsende??? na hoffentlich braucht er kein arbeitszeugnis... bei mir wurde auch alles ausgezahlt... ist doch nicht schlecht, oder?!


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

Das ist geplantes Krank.Er hatte in der Firma einen Arbeitsunfall.Brach sich die Hand und es mussten Nägel und Platten eingesetzt werden. Die müssen nach einem Jahr raus. Allerdings wollte er es machen,ehe er den neuen Job antritt. In einer neuen Firma sieht krank im ersten Monat auch blöd aus. Frist wäre im März gewesen.