Cojote
Hallo, gerade war ein Mitarbeiter der Stadt hier der hier in der Nachbarschaft wohnt. Der winterdienst hat mich angezeigt beim Ordnungsamt,da er schlecht wenden kann wo mein Auto steht. Ich stehe auf privatgrundstück.also nicht auf eigentum der stadt. Umparken kann ich nicht da ich nicht weiß wohin.kennt jemand die Rechtslage?
Wenn du auf einem Privatgrundstück stehst....ich sehe da keine Rechtsgrundlage für irgendwas.
Ich bin nicht vom Fach aber vielleicht solltest du die Gegebenheiten näher erläutern. So kann man gar nix sagen.
am besten fragst du bei der Stadt nach, da es Privatgrundstückist, könne sein das du es dann selbst machen musst, wenn die bei dir nicht gut wenden können
Geht es denn um den Winterdienst auf dem Privatgrundstück? Ich versteh den ganzen Sachverhalt nicht wirklich...oder ist das ähnlich wie eine Feuerwehrzufahrt, die nicht blockiert werden darf. Sie spricht ja von “Anzeige“ oder meint sie Beschwerde?
ganz genau blicke ich aich nicht durch, habe es so verstanden, das wohl die mit dem Auto zum Schneeräumen nicht gut wenden können ist wohl zu Eng. selbst beim Ordungsamt nach fragen was zu tun ist.
Wenn du definitiv auf Privatgrund stehst und nicht in "öffentlichem Verkehrsraum", dann wäre die Stadt/das Ordnungsamt nicht zuständig. Damit könnte zwar jemand nett fragen, ob du anders parken kannst, mehr aber auch nicht. Dann hat der Räumdienst Pech gehabt, bzw muß im Zweifel eben für das Stück aussteigen und "per Hand/Schippe" räumen. Wenn du auf dem Grundstück desjenigen stehst, der auch den Räumdienst bezahlt, dann kann der dich auffordern, anders zu stehen oder ansonsten das Stück selbst zu räumen. Aber auch da mischt sich die Stadt nicht ein. Das Ordnungsamt ist nur im öffentlichen Verkehrsraum (können auch Gehwege sein) zuständig.
Wenn Privatgrundstück, dann hat der Winterdienst Pech. Der Winterdienst hat ja auf einem Privatgrundstück ja nichts zu suchen.
Na nun warte doch erst mal ab, bis du was schriftliches in der Hand hast.
Der Herr kann viel erzählen
Warte erst mal ab. . Die Frage ist, ob dein Auto rechtmäßig geparkt ist.. Wenn du dein Auto rechtmäßig geparkt hast, kann dir nichts passieren. Kannst dir ja mal anwaltlichen Rat holen, sofern du eine amtliche Aufforderung bekommst. Das bezweifle ich aber durchaus.
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