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Anstatt den Polizebericht einzusehen ist es jetzt der Bericht der Staatsanwaltsc

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Anstatt den Polizebericht einzusehen ist es jetzt der Bericht der Staatsanwaltsc

Sternenhimmel

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Und das nur wegen einem blöden Unfall. Mal sehen was mein Anwalt sagen wird.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Denke mal der andere gegner hat doch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemacht.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Bei einem personenschaden muss die Polizei das an die sta weitergeben. Und akteneinsicht kriegste bei ner Straftat nur bei der sta (anders bei nur Blechschäden, da gibt's nen Kurzbericht der Polizei)


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ok danke das wusste ich noch nicht. Er sprach halt immer nur vom Polizeibericht und laut meiner Akte wurde er dort auch angefunden. Personenschaden gab es auf beiden Seiten.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Laut Polizei ersteinmal ich aber der andere hat in meine Strasse geblinkt und ist aber gerade aus gefahren. Ich kann hoffen das die damen die es gesehen haben auch ausgesagt haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Auch wenn einer blinkt musst du darauf achten, ob er doch geradeaus fährt. Nur weil er blinkt darfst du nicht einfach losfahren. Er muss z.B. auch abbremsen etc. pp. Du darfst andersrum auch beim Zebrastreifen nicht losrennen sondern musst warten, bis das Auto steht oder mind. stark abbremst.