Mitglied inaktiv
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A93
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb IHRES KRAFTFAHRZEUGES bewegen können.
Also ok nochmal. Ich hab keine Ahnung um wen es geht, fein dass du mir nen Link rausgesucht hast aber anschaun werd ich den nu nicht, ich muss noch meinen Travianer durchs Dorf jagen
ot
lies unten
so jetzt hab ich noch mal eben Zeit und weiß nicht ob das finden wirst :-) Also: Meine Mutter hat die Falsche Seite vorgelesen da ging es darum was beantragt werden kann Also mit aG kann man eben den Ausweiß beantragen etc. Sööö und fertig denn wie gesagt ich weiß 1. nicht um wen es geht und 2. juckts mich nicht :-) es ging mir eben nur darum was du zu b geschrieben hast denn mein Vater hat das B eben neu und braucht aber keine ständige begleitung sondern KANN jemanden kostenlos mitnehmen söööö ich habe fertig
die mein Vater dann auf der richtigen Seite vorgelesen hat :-)
wie soll sie das kapieren
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