Mitglied inaktiv
Ich bin ja privat krankenversichert, und beihilfeberechtigt....nun mußte ich letztens einen Krankenwagen rufen, da mein Kleiner zu Haus übel gestürzt ist und wir unser Auto nicht da hatten um selber ins Krankenhaus zu fahren. Letztens habe ich die Rechnung dafür bekommen....knapp 300 Euro! Nun weiß ich von meinem Richter, das man in Ausnahmefällen, weil Notfall, die Rechnungen der Feuerwehr nicht zahlen muss. So war das bei ihm auch mal, allerdings mit einem Verkehrsunfall.....da hat er auch die Rechnung bekommen und mußte sie dann aber, nach seinem Widerspruch, nicht zahlen. Kennt sich da jemand aus? Hatte das schon mal jemand von euch? LG, Jana
Bitte? 300€????????????????? Ich hatte einmal Notarzt und Krankenwagen hier, weil unsere lütte, damals 6 Monate stark hustete und keine Luft mehr bekam. Sind aber so wieder weg! Die war fasziniert vom Blaulicht. Rechnung: NULL! Dann hatte ich Krankenwagen und Notarzt da, aber wegen ner anderen Sache. Unsere große und Papa sind dann mit dem Krankenwagen ins KH und ich mit der lütten im Auto hinter. Rechnung: 30€! Anruf bei der Krankenkasse und nur gesagt: Leute! Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen! DAS zahle ich nicht! Es ist ein Kind was transportiert wurde und die sind Kostenfrei! Also Rechnung: NULL!
Hallo Mamavonhier, das war die Eigenbeteiligung - nicht die Kosten für den Einsatz. Notarzteinsatz 600 Euro Notfalleinsatz (Rettungswagen)ohne Artz 300 Euro Krankenwagen für einen Krankentransport nicht Notfallmässig z.b liegende Patienten - 52 Euro + km Pauschale Arzt Hausbesuche über den Notfalldienst der niedergelassene Ärzte hat eine andere Abrechnung, die kenn ich nicht. Die Zahlen sind allerdings schon ein paar Jahre alt, ich weiß nicht wie aktuell die noch sind - aber Richtwerte sicherlich. LG Dhana
ja, ich musste nach einem Verkehrsunfall ich war in der 25 ssw und musste ins KH. Ich musste die Rechnung 260€ selber zahlen
Hallo Jana, hast du bei deiner Beihilfe schon nachgefragt? Ich arbeite bei einer privaten KV. Wenn es medz. notw. war leistet die Private.. bei Beihilfe logisch nur für den versicherten Prozentsatz. Hast du keine Telefonnummer von der KV? Würde da einfach mal anrufen. Bei meiner kann man das telefonisch abklären. LG Jutta
Meine Versicherung bezahlt das, das weiß ich, und auch die Beihilfe würde das zu ihrem Prozentsatz übernehmen... mir geht es einfach um die prinzipielle Frage: Muss ich für einen Rettungswagen der mein Kind dann auch noch, weil es ein Notfall ist, ins Krankenhaus bringt, überhaupt zahlen?! LG, Jana
Hallo, die Frage finde ich sehr seltsam - musst du dann eine NotfallOP auch nicht bezahlen? Prinzipelle Antwort - JA, du musst - du bist ja auch derjenige, der die Kosten verursacht. Geht sogar noch weiter - wenn dir kein Arzt im Krankenhaus bestätigt, das der Transport überhaupt med. notwendig war, musst du das aus der eigenen Tasche zahlen - da kümmert sich aber das Rettungsdienstpersonal darum - aber prinzipel ist das so. Dann könnte man sich nämlich auch ein Taxi rufen, das man ja auch selber zahlt. LG Dhana
Das es generell so ist, ist mir schon klar....es gibt aber auch Ausnahmefälle...die Frage ist also, wann ist es so ein Ausnahmefall? Bei meinem Richter war es so, dem fing mitten auf der Autobahn das Auto an zu brennen. Er also angehalten, alles und alle raus aus dem Auto, Feuerwehr gerufen..Polizei und Notarzt kamen gleich mit. Er bekommt die Rechnung anschließend von der Feuerwehr...mehrere Tausend Euro. Da es sich in dem Fall auch um einen Notfall gehandelt hat, hat er Widerspruch eingelegt und die Feuerwehr hat den Bescheid zurück genommen. Er mußte also NICHTS zahlen. Darum geht es mir. Ich will mich ja, um Gottes Willen gar nicht weigern das zu zahlen, mir geht es eben, aufgrund oben genannten Beispiels darum, ob ich MUSS! LG
Hallo, mit welcher Begründung sollte das gehen? Fahrten mit dem Rettungswagen werden immer mit der Krankenkasse abgerechnet - bzw. als Privatversicherter von dir. Warum sollte das in diesem Falle anders sein? Dann würde der Träger des Rettungswagen ja auf den Kosten sitzen bleiben... geht ja auch nicht, da in Deutschland nur sehr selten öffentliche Träger wie Landkreise oder Feuerwehr fahren - die Hilfsorganisationen können ja nicht umsonst fahren - wie sollte so der Rettungsdienst aufrecht erhalten werden. Feuerwehren haben als Träger die Stadt/Gemeinde - diese sind nicht darauf angewiesen Einnahmen zu haben (soweit sich die Komune das leisten kann) diese werden ja aus Steuermitteln finanziert. Rettungsdienst bekommt kein Geld aus Steuermitteln sondern muss sich über die Krankenkassen finanzieren. Grüße Dhana
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