Elternforum Rund ums Baby

An die Alleinerziehenden, berufstätigen Mamis

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Hallo ihr Lieben, ..wie schafft ihr es finanziell über die Runden zu kommen? Gibt es Unterstützung in irgendeiner Form? Bin kurz davor mich zu trennen und mache mir natürlich Sorgen, wie ich das alles schaffen soll. Ich arbeite in TZ, EZ endet bald, würde in TZ bleiben wollen. Baby wird noch gestillt, kein Kiga. Hätte ein Familienmitglied, was auf meinen Kleinen aufpassen würde. Es erschlägt mich gerade alles.


Mützipütz

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Also wenn du noch nicht wieder arbeitest wirst du Harz4 bekommen müssen und Unterhalt vom Vater bekommen und Kindergeld. Wenn du gleich wieder arbeitest hast du dein Gehalt,Kindergeld und Unterhalt.Reicht das nicht kannst du Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen.Wenn damit der Bedarf nicht gedeckt ist bekommst du statt Wohngeld und Kindergeldzuschuss Hatz4 aufstockend. Es ist auf jeden Fall ratsam ein kleines finanzielles Polster zu haben oder Familie die unterstützt.Die Anträge dauernd gerade jetzt länger. Fraglich wäre ja auch noch ob du in der Wohnung bleiben kannst und er auszieht.Dann musst du ihn vlt.noch auszahlen damit er sich einrichten kann. Und Kitaplatz beantragen! Ich hatte damals bei 33Std. 1400euro Gehalt,500euro Unterhaltsvorschuss und 2x Kindergeld.Miete 830 und was sonst so kommt.Das ging ganz gut. Hatte mir vorher genau ausgerechnet was ich reinbekomme und was ich an Ausgaben habe.Andere mit zwei Kindern 5 und 10 als du mit Baby.Sollte zu schaffen sein.


Port

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Zu wenig Info. Bist Du verheiratet? Wie alt ist das Kind? Verdient Dein Partner gut?


Port

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Wer würde in der Wohnung bleiben bzw. wer steht im Mietvertrag?


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Huhu - vielen Dank für die Antworten!!! Noch verheiratet, ich bin berufstätig - davor VZ, seit Baby in TZ, würde es auch bleiben wollen. Er wird ausziehen, zurück ins Heimatland. Job hatte er nicht.


Port

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Dann musst Du zusehen, dass Du den Mietvertrag alleine übernehmen kannst. Sollte er mit drin stehen, muss der Vermieter nicht zustimmen. An sich ist er Dir zu Trennungsunterhalt verpflichtet, aber wenn er nicht einmal arbeitet, wird das wohl nichts. Ich gehe davon aus, dass er von Deinem Geld gelebt hat, d.h. es scheint gereicht zu haben. Warum gehst Du davon aus, dass Du mit einer Person weniger nicht auskommst mit Deinem Gehalt? Oder erhältst Du bereits Sozialleistungen? Immer noch zu wenige Informationen.


Holzkohle

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also Dir steht neben dem Gehalt das Kindergeld zu + Unterhalt, wenn der KV nicht zahlen kann, dann Unterhaltsvorschuss. Bei der Berechnung kann Dir das Jugendamt weiterhelfen. Wenn es Dir möglich ist, dann sichere Dir seine Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre. Ebenfalls kannst Du versuchen Wohngeld zu beantragen. Oder ne Gehaltserhöhung zu fordern ;) Die ersten Jahre wars bei mir finanziell auch echt schwierig, trotz VZ-Job. Inzwischen ist der Sohn fast erwachsen und es geht uns finanziell sehr gut.


KielSprotte

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Mal ganz langsam zum besseren Verständnis: Du hast bis zur EZ VZ gearbeitet? Bist jetzt (noch) in Elternzeit, d.h. dein VZ Vertrag besteht noch? Arbeitest du jetzt innerhalb der EZ, oder wann hast du in TZ gearbeitet? Mal schreibst du so, mal so...komme nicht ganz mit.


luna8

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Wenn du entschlossen bist ( musst halt schon gut arbeiten und das Geld verdienen) und jmd im Background hast, mach es - zahlt sich in wenigen Jahren aus. Unterstützung ist natürlich der Unterhalt vom Vater - Wenn's Omas/ Opas gibt auch die zur gelegentlichen Betreuung. Ich weiß, da gibts oft Probleme bei der Beziehung Mama - Kind - Schwiegermama...aber da muss man auch mal drüber stehen. MM. Ich denke, nach einer Trennung hat man genug eigene Probleme, da braucht es keinen Krieg mit dem Ex und seiner Family. Hat bei uns ganz ok geklappt, Freunde sind wir nicht, aber wir helfen erstmal den Kindern. Sonst gibts noch Unterhaltsvorschuss, muss aber der Papa zurück bezahlen ... ähnlich wie BAföG. Manche Kinder profitieren sogar bei der Trennung der Eltern?! ( anwaltliche) Beratung - kostet auch erstmal nicht soooo viel 100-200€ würd ich auf jeden Fall nehmen. Für das Kind wär moderater Kontakt auch nicht schlecht. Nur meine Meinung :)


Port

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Antwort auf Beitrag von luna8

Genauer lesen bitte. Der Vater arbeitet nicht, wird also weder Unterhalt für die Mutter zahlen noch für das Kind. Und zudem setzt er sich im Falle einer Trennung ins Ausland ab. Faule und feige Sau! Ob er den UHV zurückzahlt oder nicht kann der AP egal sein, aber Unterhalt von ihm wird sie nicht bekommen.


luna8

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'Sonst gibts noch Unterhaltsvorschuss, muss aber der Papa zurück bezahlen ... ähnlich wie BAföG.' Hab ich gelesen .... Einfach wird es nicht und Unterhatsvorschuss ist auch keine Mega Summe. Ich würd mich privat abklären , auf Grundlage dessen. Sich privat einigen kommt meist billiger.


Port

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Autokorrektur: Ich meinte faule und feige Socke, nicht Sau!


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Sorry, falls ich was falsches geschrieben habe. Harte Nächte -.- Ich hab vor unserem Baby VZ gearbeitet, momentan noch TZ, bald würde EZ aber auslaufen und somit mein VZ Vertrag greifen. Ich würde auf TZ bleiben wollen. Nicht weil ich faul bin, sondern davor krank war, dann schwanger, dann hab ich mich für diese Ehe regelrecht zerrissen .. (selbst Schuld)... Er ist „für mich hergezogen“, daher würde er zurückziehen. Ich hatte mich um KiZuschlag + Wohngeld gekümmert - aber wenn er weg ist, wird es glaub ich entfallen (?) Als wir damals zu zweit waren, hab ich kein Wohngeld bekommen, da 3statt auch keine Hilfe. Hab mich schön verschuldet, da ich dank meiner Krankheit damals nicht arbeiten konnte und Dokumente und Umzug usw summiert alles ordentlich gekostet hat, Ich habe keine „reiche Family“, seine Eltern verdienen gut und haben gut geerbt, aber haben es nie für wichtig gehalten zu unterstützen. Daher bin ich quasi auf mich allein gestellt.


Port

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Du solltest zum Amt gehen und Hartz 4 beantragen, dann weißt Du bescheid. Wenn der Antrag abgelehnt wird, hast Du entweder zu viel Geld dafür zur Verfügung oder aber man kann Dir sagen, ob Wohngeldantrag sinnvoll ist. Wenn Du nicht damit rausrücken willst, wie Eure Lage ist, wovon ER gelebt hat die ganze Zeit, wie alt Dein Kind ist und ob Du mehr arbeiten könntest, dann ist das Deine Sache, aber Auskunft kann man dann eben nicht geben. Also gehe zum Amt! Da bekommst Du einen Bescheid und eine Beratung. Anwalt wäre auch nicht verkehrt, den brauchst Du für die Scheidung sowieso.


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Kind ist 16 Monate, gelebt hat er von meinem Geld (+ was er damals mitgebracht hatte). Er hatte zuerst den Deutschkurs angefangen (den wir selbst zahlen mussten), dann eine Umschulung (die wir ebenfalls selbst zahlen müssen, sobald er einen Job hat) Hartz4 ging nicht, da er 3staat ist. Daher KiZu + Wohngeld.


Port

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Solltest Du Hartz 4 beantragen wollen, muss Dir klar sein, dass das Amt verlangen könnte, dass Du arbeiten gehst, da das Kind mit dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung hat. Manche Bundesländer setzen das nicht um, sondern lassen die Mutter daheim bis zum 3. Geburtstag. Kommt aber bei Dir sowieso nicht zum Tragen, weil Du ja bereits arbeitest. Wenn Du aufstockend Anspruch auf Hartz 4 haben solltest (das ist abhängig von Deinem EInkommen und dem des Kindes), dann werden sie vermutlich nicht allzusehr drängeln, dass Du die Stunden erhöhst. Wenn es allerdings nur 10 Stunden in der Woche sind vielleicht schon (also wieder eine Lücke in Deinen Angaben). Hartz 4 wäre gegangen, das hat meines Wissens mit der Herkunft nichts zu tun. Zudem hat er ein vermutlich deutsches Kind und damit ist auch sein Bleiberecht hier gesichert. Aber das nur nebenbei. Wenn er von Deinem Geld gelebt hat, dann dürftest Du ein recht gutes Einkommen haben, das für Euch alle gereicht hat (mit Wohngeld und Kinderzuschlag). Warum sollte Dir jetzt Hartz 4 zustehen, wenn das Geld gereicht hat für Euch 3, und nun bist Du ohne einen weiteren Erwachsenen nur noch allein für Dich und Kind zuständig? Ich bin hier raus! Ist mir zu undurchsichtig. Und ganze Romane, was wäre wenn und möglicherweise eventuell vielleicht, möchte ich nicht schreiben.


Mützipütz

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Das musst du dir ausrechnen.Was ist die Differenz von VZ zu TZ.Reicht das für die Fixkosten?Miete Strom Telefon Versicherungen.Zusätzlich bekommst du den Mindesatz an Unterhaltsvorschuss.Das ist aber nicht die Summe in der Düsseldorfer Tabelle sondern weniger.Wenn er auswandert wird es eh schwer werden da jemals an Geld zu kommen. Wenn dein Chef TZ nicht zustimmt musst du ja auch VZ weitermachen.Ist da dann die Betreuung nach der Kita ggf.gesichert durch die Oma? Privat auf Summe X einigen ist denkbar ungünstig.Besser fahren tut man immer wenn man das über den Beistand des Jugendamtes regeln lässt.Weil die überprüfen dann regelmässig ob es was zu holen gibt bei ihm. An Scheidung würde ich jetzt erstmal noch nicht denken aber wichtig ist ein Trennungsdatum festzulegen.Schriftlich beide unterschreiben und dann gehst du zum Finanzamt und lässt die Steuerklasse auf 2 ändern.Dann hast du kaum Abzüge. Er hat dann automatisch die 1 sollte er doch hier arbeiten gehen wollen/müssen. Bekommst du alles hin.Schritt für Schritt.


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Geld hat even nicht gereicht! Weshalb ich damals 5000€ Kredit aufgenommen habe und bereits im -3500€ bin. Das dazu - und Hartz4 hätte gezahlt, aber nur 10€?! (Erinner mich grad, sie meinte, dass ich Widerspruch beim KiZusch machen soll). Das wiederruf wurde aber gekürzt bewilligt. Wie soll man da durchsteigen?!


kevome*

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Schön wäre es, wenn man mit Steuerklasse 2 kaum Abzüge hätte. Das stimmt leider so überhaupt nicht. Bislang dürfte sie Steuerklasse 3 gehabt haben, wenn der Mann nicht gearbeitet hat. Da wird sie sich auch noch ziemlich umgucken, wieviel netto weniger rauskommt, wenn jetzt nur noch Steuerklasse 2 geht


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Wenn du nach der EZ auf TZ bleiben willst würde ich dir raten beim Arbeitgeber Brückenteilzeit zu beantragen damit deine VZ nicht komplett wegfällt und du ggf. Bei besseren Umständen vielleicht wieder VZ arbeiten kannst. Da dein zukünftiger Exmann nicht arbeiten geht wirst du nur Unterhaltsvorschuss bekommen, bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaube eine Bekannte sagte es seien bei ihr 250-280€. Wenn das Geld vom TZ nicht ausreicht würde ich zumindest versuchen erstmal Kindergeldzuschlag oder Wohngeld zu beantragen. Kindergeldzuschlag dauerte bei mir (NRW) letztes Jahr 6 Wochen bis der Bescheid kam das ich kein Anspruch darauf habe. Wenn das alles abgelehnt wird wie Kindergeldzuschlag oder Wohngeld musst du zum Jobcenter und es aufstocken lassen. Zum Thema Kitaplatz, natürlich steht dir einer zu aaaaaaber aufgrund Corona und überhaupt ist es schwer was zu bekommen. Ich selbst habe meinen Sohn 6 Wochen nach der Geburt angemeldet, er wird 14 Monate bekommt aber aufgrund von der vollen Liste und Corona dieses Jahr kein Kitaplatz. Da mein Mann 2 Monate Hartz IV bezogen hatte und ich auch vom Jobcenter gefragt wurde wegen meinen Job und Kitaplatz sagte mir meine Sachbearbeiterin das diese mich erst zum Wiedereingliederung zwingen können wenn das Kind im Kindergarten ist, also eine gesicherte Betreuung hat. Ich selbst gehe nun auf 450€ ab Mai in den Job zurück, weil der Leiharbeiterlohn nicht ausreichend ist. Achso, bedenke das die auch das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss anrechnen falls du mit Hartz IV aufstocken musst. Dann musst du auch wissen das die Scheidungskosten, samt Gerichtskosten auch noch auf dich wahrscheinlich zu kommen, da dein noch Ehemann ja nicht arbeiten geht. Ich weiß nicht was du verdienst aber ggf. kannst du Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Wenn du aber eine gesicherte Betreuung hast, würde ich, zumindest versuchen wieder VZ arbeiten zu gehen. Ansonsten kannst du noch mit dem Jugendamt sprechen zwecks Tagesmutter, je nach Verdienst geben sie glaub was dazu. Oder du versuchst übers Jugendamt einen Kitaplatz zu bekommen wenn es wirklich dringend ist. Meiner Cousine haben sie damals geholfen da sie aufgrund Scheidung und Job in einen anderen Kreis zog und dringend für noch 6 Monate einen Kitaplatz brauchte bis er in die Grundschule ging.


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Das Kind der AP ist 16 Monate alt. Kindern unter 6 Jahren stehen ~170 Euro zu. Bei 250 Euro ist das Kind deiner Bekannten über 6 Jahre alt, wenn icht sogar schon über 12.


Port

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Danke Zwergchen. Nicht dass Lönneberger denkt, wenn sie sich doch vom ungeliebten Mann trennt, dass sie dann die Milliönchen scheffeln kann beim Unterhaltsvorschuss.


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Kein Thema. Hab mich über den hohen Betrag gewundert, meine Schwester bekommt nämlich für meine 8 Jährige Nichte gerade 212 Euro.


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Diesen dummen Kommentar hätte man sich sparen können. Ja die Kinder von ihr sind 5 bis 9 Jahre alt. Es war lediglich ein Beispiel. Sorry das ich nicht die Unterhaltstabellen auswendig kann. Ach ich vergaß.... Bin ja dumm und eine Schmarotzerin. Weil wir Geld bezogen haben.... Ach ja mein armes Kind....


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Fahr mal runter. 1. Vergisst du, die AP hat nur EIN Kind. 280 Euro wären himmlisch in den Augen mancher und würden ihrer Rechnung eher Schaden! Daher schreibe doch bitte schlicht keine Beträge rein oder eben: "Bekannte hat x Kinder im Alter von Y und Z". Dann sind die Beträge bei weitem realistischer und besser nachvollziehbar. 2. Fahr runter! Das ich die ungefähren Zahlen kenne, liegt einfach daran, dass ICH sämtliche Anträge meiner Schwester bearbeite. 3. Wenn du dir den Schuh der "dummen Sozialschmarotzerin mit dem armen Kind" anziehen willst, bitte sehr. Scheint hervorragend zu passen.


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Bin es leid das jeder hier der mal was bezogen hat als Schmarotzer hingestellt wird. Das bin nicht nur ich, da gibt's genügend andere Beiträge zu. Das du das weißt ist doch toll für dich, deswegen muss ich es ja nicht im Kopf haben und automatisch wissen. Deswegen muss man aber auch sich nicht es herausnehmen und so dumme Kommentare von sich geben. Sondern man könnte sagen, halt, das stimmt nicht ihr stehen nur xy euro zu aufgrund des Alters zu, Lönneberger hat wahrscheinlich das Alter vergessen zu schreiben. Schon wäre es ok gewesen. Nur dumme Kommentare abgeben und einen bei jeden mist zu Tafeln muss nicht sein.


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Geh wen anderes ans Bein pissen! Du begreifst nichts, bist wieder in deiner Opferrolle. Viel Spaß noch!


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Hey, vielen Dank für all die Antworten.. die Steuerklasse.. daran habe ich nicht gedacht.. ich wäre bei ca 1250€ ohne Kindergeld.. (kein Weihnachts/Urlaubsgeld) mir wird schlecht.. (ohne die Schulden.. wäre es vielleicht irgendwie machbar). Da bleibt wohl nichts anderes als VZ..