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ALG 2-Frage

ALG 2-Frage

benny&yannick

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Wenn ich Bezieher von ALG2 bin, bin ich dann verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, wenn ich bei den Nebenkosten eine Gutschrift habe?


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wenn du die nebenkosten der wohnung meinst (heizung etcpp): ja


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ja und ich glaube du musst sie auch ans Amt zahlen.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

habe hier nämlich eine Mutter, die jetzt knapp 600€ wieder bekommen hat und diese als Taschengeld ansieht.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

gehen auch egal ob + oder - an den mieter selber... ich hatte 46€ nebenkosten guthaben, die mir mit dem nächsten bescheid angerechnet wurden... und ich hatte 200€ stromguthaben, die ich behalten habe (und auch behalten darf, weil ich den stromabschlag von meinem regelsatz bezahle)


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von mic0202

So habe ich das meiner Freundin auch erklärt.


taram

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Es wird dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet -normalerweise