Elternforum Rund ums Baby

AHHHH, ich krieg die Kriese

AHHHH, ich krieg die Kriese

guinan

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Am Mittwoch habe ich mir einen Job als Nachmittagsbetreuerin in einer Schule angesehen. Die Bereichsleiterin der Firma (die Firma hat Mitarbeiter, die an Schulen im ganzen Bundesland die Nachmittagsbetreuung übernehmen) wollte, dass ich es mir erst mal ansehe. Wenn ich es mir vorstellen könne und die Kollegin, mit der ich dort zusammenarbeiten würde, es auch befürworte, dann gäbe es ein Einstellungsgespräch (ohne Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch!) Es passte alles! Die Kollegin fragte sogar, ob ich gleich am Montag (also heute) anfangen könne! Ich sagte der Bereichsleiterin bescheid. Es hieß, wir würden uns am Montag treffen. Wegen eines genauen Termins würde sie mich noch anrufen. Sie rief nicht an. Auf meine Nachfrage heute Früh, nur die Info, ich solle mich zu Mittag melden! Zu Mittag nun das: Sie wisse nicht, ob sie mich einstellen kann/darf! Es gibt neue Regelungen im Land. Kinderbetreuer kann sie einstellen. Pädagogen können nur von der Gemeinde eingestellt werden! Ich habe keine Ahnung, in welchen Bereich ich gehöre! Ich bin Sozialpädagogin! Lt. meiner Info sind Pädagogen hier bei uns die Lehrer! Kinderbetreuer sind ein Teil der Ausbildung der Kindergärtner (bei Euch Erzieher). Auch mit Google finde ich keine passende Erklärung! So und jetzt??? Die Bereichsleiterin meinte, dass sie sich erkundigen und mich anrufen wird! Ich komme mir im Moment so richtig doof vor! Meine Arbeit ist gewollt! Ich will arbeiten! Ich darf aber nicht, da ich zu vielleicht eine zu gute Ausbildung habe??? Das kann es ja wohl nicht sein! Danke fürs Ausheulen! LG Bettina


Zero

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Antwort auf Beitrag von guinan

doof ... Ruf doch beim Land an (Rathaus- what ever) und frage nach, wer für dich, wegen dem Job, zuständig wäre. Nicht locker lassen!


guinan

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Antwort auf Beitrag von Zero

Das Problem ist, dass die Stelle von dieser einen Firma besetzt wird/ werden soll. Da hat dann die Gemeinde nichts mitzureden. LG Bettina


Zero

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Antwort auf Beitrag von guinan

Dann nerv die solange bis sie dich einstellen ;)


ösitina

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Antwort auf Beitrag von guinan

Und wieder mal liebe grüße vom Österreichischen Amtsschimmel lg und dass es klappt


Anny

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Na so lange sie nicht weiß, ob sie dich einstellen kann, weiter nerven! Viel Glück!


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von guinan

http://www.bic.at/bic_brfinfo.php?brfid=1665 Wie seriös die Seite ist kann ich nicht beurteilen. Kommt es aber am Ende nicht darauf an, als was sie dich einstellen? Müssten sie dich als Sozialpädagogin einstellen, oder könnten sie dich nicht auch als einfache "Erzieherin" einstellen? Denn doofes Beispiel, aber ein Koch kann ja trotzdem als Küchenhilfe eingestellt werden, muss aber eben mit dem evt. niedigeren Lohn ect. leben.


guinan

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Danke für den Link, nur das weiß ich alles! Ich benötige die Info, was ein Pädagoge, im Gegensatz zu einem Kinderbetreuer ist. Das mit der Einstellung ist nicht so leicht. Da steht mir eine, eigentlich für mehr Gerechtigkeit sorgende, Tatsache im Weg. Der Kollektivvertrag der im Sozialwesen arbeitenden Menschen. Dieser Kollektivvertrag regelt, wie der Mindestlohn bei welcher Ausbildung und welcher Berufserfahrung ist. D.h. die können, auch wenn ich es so wollte, mich nicht unter meiner Ausbildung anstellen. LG Bettina


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von guinan

...gelten Pädagogen bei euch wirklich als Lehrer? Ist in D nicht so. Hier ist der Lehrer zwar ein pädagogischer Beruf, aber ein Lehrer ist deshalb kein Pädagoge und ein Pädagoge ist auch nicht gleich Lehrer. Problem ist, dass die Bezeichnung "Pädagoge" vielseitig ist. (Also nicht für ein Berufsfeld geschützt ist.) Wäre natürlich interessant, was dieses neue Gesetzt genau besagt und was sie in diesem Sinne als Pädagogen ansehen. Denn es erscheint mir ein wenig suspekt... in dem Link werden nämlich folgende Unternehmensgruppen genannt, wo dein Beruf bei euch eingesetzt wird: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Sozialpädagogische Wohngemeinschaften Mutter-Kind-Zentren Trainingswohnungen Horte und Tagesheime Einrichtungen der Jugendwohlfahrt Jugendzentren SchülerInnenheime Internate Lehrlingsheime Schulungs- und Fortbildungsheime Freizeitzentren Ferienaktionen Erholungsheime Heilpädagogische Institutionen Und ich kann mir nicht vorstellen, dass all dies nun unter Staatlicher Obhut liegt und bezahlt wird.


guinan

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Erstens wäre es wirklich interessant, wie die Definition ausfallen würde. ich werde wohl mal direkt beim Land anfragen! Ein Teil dieses Gesetzes hat mich ja meinen früheren Job gekostet -Einsparungen im Sozialwesen! Zweitens vermute ich, dass es hier hauptsächlich um die Betreuung in Volksschulen (Grundschulen) geht. Volksschullehrer einstellen ist Gemeindesache. LG Bettina