Marianna81
Z.B.das Kind lebt überwiegend bei der Mutter, wird jedoch für 2-3 Wochen vom Vater betreut, bzw.lebt in diesem Zeitraum beim Vater. Fällt der Vorschuss nur für diesen Zeitraum weg oder direkt ganz?
Ich wüsste nicht warum der Vorschuss für diesen Zeitraum entfallen sollte?
da der Vater das Kind betreut und dort die Kosten einfallen.
Ja, dafür würde ihm, würde er Unterhalt zahlen, das Kindergeld hälftig zustehen. Und bei 2-3 Wochen im JAHR(?) ist es lächerlich gering, was das Kind "kostet". Gerade auch, wenn die Mutter ausreichend Wäsche mitgibt, so dass der Vater nicht waschen muss, Hygineartikel mitgegeben werden(Zahnbürste, Zahnpasta, Duschgel und Haarshampoo) sind der Wasser- und Stromverbrauch, sowie das Essensgeld lächerlich. Schließlich muss alles weitere von der Mutter weiterhin alleine bezahlt werden.
Den Vorschuss zahlt das JA. Die wiederum holen es sich zu gegebener Zeit beim Vater "zurück". Vielleicht kann er diesen Rückzahlungsanspruch um die 2-3 Wochen kürzen? Das sollte der Vater eben dann mit dem JA klären.
die mutter zahlt also keine miete für das kinderzimmer, während das kind beim vater schläft? sie hat die wäsche, die das kind mitnimmt und dort abnutzt, nicht vorher bezahlt und wäscht sie nicht, wenn das kind sie dreckig heimbringt? sie hat nicht vorher eine zahnbürste und shampoo gekauft, das das kind beim vater verwendet? natürlich hat die mutter kosten, auch wenn das kind beim vater ist.
Nein, es geht nicht über den normalen Durchschnittsumgang hinaus
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