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Zwurzenmami

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so ein Mist. Nach langem suchen hab ich letzte Woche dann doch eine Ferienwohnung gefunden, der Vermieter hat die auch bestätigt und heute kommt ne Mail, dass die doch nicht frei ist, er hat sich im Objekt geirrt. Toller Mist, die anderen hab ich abgesagt, weil die auch um die 70 € teurer waren und nun stehe ich komplett ohne da. Darf ich wieder von vorn anfangen zu suchen. Die Große hat das eben mitbekommen und findet´s natürlich überhaupt nicht toll


Joosy

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

wann und wo sollte es hingehen?


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Joosy

26.10. bis 31.10. nach Kühlungsborn


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Joosy

26.10. bis 31.10. nach Kühlungsborn


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

das ist ja echt mehr als ärgerlich!! :-((( Vor allem, wenn man die anderen Oprionen dann auch schon abgesagt hat. Höchstens dort nochmal anfragen... Wünsche dir viel Glück!


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

die anderen sind belegt, ich hab schon geguckt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

den vermieter das er dir eine Unterkunft sucht es ist doch sein Fehler da er sich nicht am datum sondern am Opjekt gerirrt hat muss er einde Lösung finden.


HappyFamily2008

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ist mir gerade in den Sinn gekommen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

Es kam ja noch kein Vertrag oder Reservierung zu Stande.


HappyFamily2008

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Antwort auf Beitrag von mf4

Achso ja das stimmt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von HappyFamily2008

Ich nehme an, dass das eine unverbindliche Anfrage war. Die stellt man x-fach. Wäre ja schlimm, wenn einem jeder Anbieter dann verpflichten würde die x Ferienhäuser auch zu bezahlen.


omagina

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Antwort auf Beitrag von mf4

selbst in so einem fall würde ich als vermieter zumindestens versuchen euch eine andre unterkunft zu suchen...lg


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab die schriftliche Zusage für das Haus mit der Mitteilung, er wolle am nächsten Morgen den Vertrag rausschicken. Das war letzte Woche Donnerstag. Der Vertrag kam noch nicht. Ich hab aber schon was neues, wir können uns aber nicht entscheiden, welches


dee1972

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Antwort auf Beitrag von omagina

Die AP schrieb: "bestätigt"... Rein rechtlich ist also ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, so dass eigentlich der Vermieter verpflichtet ist, Ersatz zu schaffen. Nur dies als Gast nachzuweisen, ist natürlich nicht einfach. (Ebenso schwierig ist es dagegen für den Vermieter, wenn der Gast plötzlich nach der verbindlichen Buchung behauptet, er wollte doch eigentlich niiiiiieeeemmmmalllllss buchen, sondern nur mal Preise anfragen..außer natürlich das Gespräch wurde aufgezeichnet...)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Dann würde ich mal sagen, das Objekt war eigentlich frei. Der andere zahlt aber mehr als ihr. So mein Eindruck.