Zwurzenmami
Hallo, Ich bin seit Ende Dezember in Kurzarbeit mit 0 Stunden. Ein Ende ist nicht abzusehen. Nun darf man ja einen 450 € Job machen. Holt man sich erst die Genehmigung vom AG oder sucht man sich erst den Nebenjob? Ich will diesen Nebenjob auch nur machen bis es bei uns wieder losgeht, dann arbeite ich in unregelmäßigen Schichten
Laut Arbeitsrechtler: Solange dein 450€ job deine haupttätigkeit nicht beeinflusst, darfst du ohne Zustimmung des AG den minijob ausführen. Etwaige Punkte im Arbeitsvertrag sollen wohl nicht zulässig sein - Angaben ohne Gewähr -
Ich gehe davon aus, das wohl kaum ein Arbeitgeber da etwas gegen hat. Ich würde vorsichtshalber den AG in Kenntnis setzen
Das wäre mir neu, dass man da eine Genehmigung bräuchte...?!
Ich würde erst suchen, dann Genehmigung bzw. Einverständnis. Je nach dem wie Branchen Nah der Minijob ist, oder er den Hauptjob beeinflusst, kann der AG ein No setzen. .
Lt Haufe... nicht: "Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird, sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen."
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