Elternforum Rund ums Baby

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susu75

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und, hast du den anruf beim bauamt gewagt?


32+4

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Antwort auf Beitrag von susu75

nee..noch nicht muß erst mit dingens besprechen, wie wir das gebäude nennen in der landesbauordnung gibt es da ja einige unterschiede schuppen?werkstatt? usw ist ja ein mehrfachteil nachher und die wichtigere baustelle ist der wasserverband. da hat dingens nämlich noch mit mir diskutiert vorhin, ob das so überhaupt alles so sein darf und ob wirklich ich plötzlich alleine schuld sein soll, wenn die nichts nachprüfen.mhm, wird sicher noch lustig


susu75

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ohje, klingt echt kompliziert... Selig sind die Unwissenden :-) Die machen sich nämlich all diese Gedanken gar nicht


32+4

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Antwort auf Beitrag von susu75

habe die formulare online durchgelesen wenn ein mieter (ex) da einen vertrag hat, hafte ich. aber die haftung muß ich erst unterschreiben. klar hafte ich vielleicht als eigentümer, aber haben die nicht auch eine pflicht sich einen nachweis geben zu lassen, wer der eigentümer ist? die zuständige SB ist nämlich eine bekannte von ihm pampa: ob das dann manchmal auch ohne nachweis möglich ist? man weiß es nicht, munkelt nur glaube, daß sollte ich nochmal genauer erfragen. fiel mir aber erst draußen ein, denn im büro habe ich den ex innerlich aufs übelste beschimpft naja, hoffentlich geht das mit den 2 wänden auf dem hof unkomplizierter. bräuchte diesen platz als hobbyabstellraum. jetzt alles im freien, aber wird kalt und nervt auf dauer auch die nachbarn ^^ dingens kommt gleich


Zero

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Antwort auf Beitrag von 32+4

wolltest du aus dem Haus nicht raus? Irgendwie war mir so, als wenn ich da was gelesen hätte. Wenn dein Ex sich da als Eigentümer hat eintragen lassen - wieso läßt du dich nicht austragen und überläßt ihm dem Mist? Dann wärst du doch die Schulden los oder nicht? Kann doch nicht sein, dass dein Ex den Mist baut und du dumm dastehst ... Bin gleich off ... falls du antwortest, les ich das später nach.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Zero

nein, er hat sich nur (hoffentlich nur!!!) beim wasserversorger als eigentümer eintragen lassen da ich aber eigentümerin bin, hafte ich für seine schulden wobei ich wirklich mal klären möchte, ob der wasserverband wirklich aus der haftung raus ist bei sowas. denn von einem nachweis sprach die SB heute nicht. seltsam, denn ich mußte nachweisen, seit wann ich eigentümerin bin. ja, wir wollen weiterhin raus, aber die wohnungen waren nicht ganz passend. (wobei ich jetzt noch weniger lust habe hier zu hausen) er will die hütte nicht, seine eltern auch nicht wir sitzen es aus und machen das gröbste mit hilfe von (denen kann ich gar nicht genug danken!!!) seinen freunden/bekannten, damit man halbwegs hier hausen kann. mehr nicht und wenn alle stricke reißen, die bank lieber einen langen rechtsstreit (sittenwidrigkeit des vertrages?) anstrebt, dann gehe ich halt in die insolvenz. habe mich einfach schon zu viele jahre geärgert.


32+4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

seinen = dingens!