kügelchen12
Wenn ein 2 Jahresvertrag mit § 16d SGB II geschlossen wurde, werden die 2 Jahre vom Arbeitsamt gefördert?! Wird die Stelle höchstwahrscheinlich neu besetzt? Oder besteht die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten mit einem neuen Arbeitsvertrag? Der Arbeitsgeber ist ein Schulverein, wenn es wichtig ist. Ich frage für eine Freundin, die sich sehr über den 2 Jahresvertrag gefreut hat - aber jetzt nach einem Jahr unschlüssig ist, ob sie nach den 2 Jahren weiterbeschäftigt wird. Nachfragen möchte Sie nicht, sondern sich vorab informieren.
Solche speziellen Fragen kann Deine Freundin einfach beim Jobcenter klären, auch telefonisch! Solche wichtigen Dinge kann und darf man nicht nur übers Internet zu erfahren versuchen, das klappt nicht. Manchmal muss man einfach mal telefonieren!
Das hat Sie ja. Sie hat den Sachbearbeiter zur Rede gestellt. Ihr war gar nicht bewusst, das Sie nach den 2 Jahren erstmal gar kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sondern wieder in HartzIV zurückkehren könnte. Diese Information wurde ihr wohl bewusst verschwiegen. Er hat ihr lapidar gesagt, sie solle sich nicht so viele Gedanken machen und froh sein, jetzt erst mal Arbeit zu haben. Sie kann sich ja ein halbes Jahr früher oder vorher anderweitig bewerben. Da wurde ihr erst Recht klar, das sie die Arbeit nur für 2 Jahre macht? Sie liebt ihre Arbeit und dachte sie kann darauf aufbauen. Wenn soll Sie nun fragen. Der Sachbearbeiter hat übrigens auch jetzt gewechselt und der neue hat sich bislang nicht vorgestellt bzw. ist der Name noch nicht bekannt.
Das steht aber alles in den Unterlagen, welche sie erhalten und unterschrieben hat....deine Freundin scheint nicht die Hellste zu sein, sorry
Unterlagen über eine finanzielle Förderung zwischen der Arge und dem Arbeitgeber wird wohl kaum meiner Freundin ausgehändigt werden. Sie hat einen ganz normalen, befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Förderung wurde als Hilfeleistung seitens der Arge angeboten und vom Arbeitgeber angenommen. Da hat doch meine Freundin nichts mit zu tun. Lediglich das Sie auf Grund des Arbeitsvertrages nicht mehr beim Jobcenter ist und Gehalt bekommt (ob gefördert oder nicht). Meine Frage ist jetzt aber gewesen, ob diese Stelle neu ausgeschrieben wird? Oder ob Sie einen neuen festen Arbeitsvertrag kriegen könnte?
Wenn sie es wissen möchte: Dann soll sie fragen. Es kann sein, das die Stelle neu ausgeschrieben wird - es kann sein, das sie eine Vertragsverlängerung bekommt - ist alles drin. Wir können das nicht wissen, denn: Wir sind nicht der AG.
In ihrem Vertrag steht drin...gefördert vom JC., keine Arbeitslosenversicherung., kein recht auf Weiterbeschäftigung. Alles andere würde mich sehr wundern. Ebenso in ihrer abrg hätte sie erkennen können, dass sie nicht in die Arbeitslosenvers. zahlt
Der Arbeitsvertrag ist unabhängig vom Jobcenter. Dort steht nichts vom Jobcenter. Versehentlich hat der Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherungsbeiträge in den ersten drei Monaten berücksichtigt. Als das richtig gestellt wurde und der Betrag gesondert überwiesen wurde, erst da erfuhr sie das sie nicht in die Arbeitslosenversicherung auf Grund der Förderung einzahlt. Auf Nachdruck bzw. Nachfrage beim Sachbearbeiters wurde ihr das erst teilweise erklärt. Und erhielt aber eben sehr ausweichend um nicht zu sagen schwammige und nicht unbedingt befriedigende (egal ob negative oder positive) Antworten.
Die Stelle deiner Freundin ist eine Arbeitsgelegenheit. Es ist also keine Arbeitsstelle im eigentlichen Sinne, sondern wird zusätzlich zu den vorhandenen Arbeitsaufkommen gemacht und muss zum Wohle der Allgemeinheit gelten. Diesen Job wird deine Freundin so nicht behalten nach den zwei Jahren, es sei denn, der Arbeitgeber gibt ihr eine andere, "normale" Stelle. Die Stelle die sie da besetzt, wird entweder wieder mit jemandem vom Jobcenter besetzt oder nicht mehr besetzt. Bei einer Arbietsgelegenheit geht es drum, "zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind." (Zitat aus dem §16d Absatz 1 SGB II). Sie kann sich also jederzeit um eine andere Stelle bewerben oder noch warten und sich später bewerben oder diesen Vertrag auslaufen lassen und dann wieder ALG II erhalten. Tut mir leid, dass ich keine andere Nachricht habe.
Diese Information brauchte ich, auch wenn diese jetzt nicht gerade arbeitsmotivierend ist. Aber so weiss sie woran sie ist und muss sich anderswo rechtzeitig bewerben.
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