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Elternzeit wenn geringer Abstand

Thema: Elternzeit wenn geringer Abstand

Hallo, ich habe einmal eine Frage, vielleicht weiß das ja einer von euch. Bei Geburt meiner Tochter habe ich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nach 1 1/2 Jahren ist ihr Bruder zur Welt gekommen. Habe dann wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun hab ich ja von der Großen quasi "nur" 1 1/2 Jahre genutzt. Ich habe irgendwo gehört das man die restlichen 1 3/4 (nicht genutzten) Jahre so zusagen nach den 3 Jahren vom 2. Kind anhängen kann. Mein Arbeitgeber sagt davon weiß er nix und geht net. Weiß einer von euch da was?? Oder vielleicht wo ich darüber etwas finde oder wer da Ansprechpartner für so was is?? Vielen Dank schon einmal.

von Babsera am 02.02.2011, 14:42


Antwort auf Beitrag von Babsera

Ich hatte auch genau 18 Monate Unterschied. Mein Arbeitgeber war aber sehr kooperativ. Habe meine Elternzeit auf Zwei Jahre gekürzt und beantragt 12 Monate später zu nehmen (das müßte gesetzlich vorgeschrieben sein!?). Die Elternzeit für meine Tochter began dann erst nach den zwei Jahren, d.h. als sie schon 6 Monate war. Wieder zwei Jahre und nun bin ich im 3. Jahr für meinen Sohn. Bin erneut schwanger und ich werde die Elternzeit auch erst wieder beginnen, wenn die Kleinen 6 MOnate sind. Wenn Du Pech hast, verfällt ein Jahr, da >Du erst drei Jahre beantragt hattest und man am Besten ersteinmal 2 Jahre und das dritte für später. Es gibt Infobroschüren, schau doch mal im Internet nach, leider habe ich sie nicht mehr. LG Nadine

von ein-zwei-vier am 02.02.2011, 19:44