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Kein kita Platz kann man dann Arbeitslosengeld beantragen?

Thema: Kein kita Platz kann man dann Arbeitslosengeld beantragen?

Hallo Wenn man keinen kita Platz bekommt, aber die Elternzeit zuende ist, kann man dann was beantragen oder nicht? Eine Freundin hat daa Problem.Der Chef hat sie gekündigt und sie wollte eig wieder arbeiten gehen aber findet keinem kita Platz.was kann sie jetzt tun? Ich selber kenne mich mit Sowas leider nicht aua,deswegen frage ich mal hier bevor ich ihr was falsches erzähle.lg

Mitglied inaktiv - 23.01.2016, 09:55


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Ohne Betreuung kein ALG1, da sie ja gar nicht arbeiten könnte. Sie hat aber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Und wenn kein KiTa-Platz frei ist, dann eben KiGa, Krippe oder auch Tagesmutter. Sie sollte da schleunigst einen Termin beim JA machen und da mal etwas Druck machen. Den, wenn sie nicht verheiratet ist und auch Elterngeld durch ist, dann hat sie jetzt auch Probleme wegen Krankenversicherung und Co. Und wie gesagt, wenn sie keine Betreuung nachweisen kann, gibt es auch kein ALG1. Bliebe noch Wohngeld/erhöhtes Kindergeld oder Hartz4. Je nachdem was insgesamt an Familieneinkommen zur Verfügung steht.

Mitglied inaktiv - 23.01.2016, 11:37


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Hier haben Kiga, Krippe und Tagesmütter keine Kapazitäten mehr, da nach wie vor extremer Personalmangel herrscht (und oft Hunderte Kinder auf der Warteliste stehen) Da kann das JA auch nicht viel ausrichten. Der Rechtsanspruch, dazu gab es kürzlich ein überraschendes Gerichtsurteil, bezieht sich in erster Linie auf die Förderung und Bildung des Kindes. Somit waren Eltern mit der Klage gescheitert, als sie ihre Berufstätigkeit aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht wieder aufnehmen konnten. Dennoch würde ich es über das JA versuchen.

von Johanna3 am 23.01.2016, 18:33


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Man kann auch Arbeitslosengeld beantragen, wenn z.b. die Oma das Kind betreuen kann. Mein Sohn hat keinen Kindergartenplatz und ich bekomme dennoch Arbeitslosengeld. Ich habe mich aber nur für 15 Stunden/pro Woche (vormittags 3 Stunden) arbeitssuchend gemeldet. Die Betreuung muss aber gesichert sein. Beim Arbeitslosengeldantrag füllt man dazu einen Zettel zur Betreuung aus und unterschreibt den. War bei mir so.

von betty2013 am 23.01.2016, 20:03


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Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich u.a. an den Stunden, die man arbeiten kann. Wenn man nur halbtags arbeiten kann, gibt es auch nur halbes Arbeitslosengeld.

von betty2013 am 23.01.2016, 20:14


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Mir wurde vor kurzem gesagt, das man auch eine Tagesmutter nehmen darf und da das Jugendamt (bin mir nicht mehr sicher) dazu zahlt. Ich weiß zwar nicht ganz ob diese Info wirklich stimmt, aber vom Gesetzt hat ja jedes Kind Anspruch auf einen Kitaplatz (außer Krippe). Wenn es also keinen Kitaplatz gibt, dann Tagesmutter. Erkundige dich da mal.

Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 14:04


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Also ich muss mich immer wundern wenn hier geschrieben wird man müsse am Arbeitsamt eine Kinderbetreuung nachweisen. Das war bei mir definitiv nie so. Bei keinem einzigen Sachbearbeiter. Ich würde es riskieren und mich arbeitslos melden. Wenn tatsächlich jemand fragt ob sie einen Kitaplatz hat dann sagst du einfach "mein Kind wird von der Oma betreut". Wer bitte soll das prüfen können? Mittelfristig muss sie das natürlich klären, wer will schon länger arbeitslos sein aber jetzt kurzfristig ist sie nach einer Kündigung doch sogar verpflichtet sich sofort zu melden. Und wie gesagt, mich hat nie jemand dabei nach einem Nachweis aus dem Kindergarten gefragt. Kind bei Oma, fertig. Allerdings mag das hier in Bayern vor 6 Jahren auch was anderes gewesen sein, eine Krippe gab es ja gar nicht also hätte die Frage keinen Sinn gemacht. Dass Kinder bei der Oma sind ist damals das normale Konzept gewesen.

von lilly1211 am 28.01.2016, 10:56


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Beim Arbeitsamt sagen die tatsächlich das man das nachweisen soll. Das hatte ich letzten Monat so. Mein Elternzeit ist rum und ich wollte mich melden, weil ich wieder arbeiten möchte. Tatsächlich sagen die das einem. Man bekommt dann aber ein Formular in dem nichts dergleichen abgefragt wird. Nirgendwo wird angegeben wer das Kind betreut. Deswegen denke ich auch das es dort niemanden interessiert. Auch wenn die das immer wieder sagen.

Mitglied inaktiv - 05.02.2016, 23:55


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Ich musste nachweisen dass ich eine Betreuung habe mit Unterschrift umd Stempel der Einrichtung, in meinem Fall der Stempel des Tagesmüttervereins + Unterschrift der Tagesmutter. Kosten der Tagesmutter wurdem zum Großteil übernommen, während ich auf der Suche war komplette Übernahme, danach je nach Einkommen zwischen 80 und 150 Euro Zuzahlung, da unsere Ganztags 450 Euro + 50 Duro Essen kostete. Arbeitslosengeld bekam ich voll, da ich mich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe. Ich habe mich auf Teil- und Vollzeitstellen beworben. Außerdem hatte ich eine Vorgabe, wieviele Bewerbungen ich schreiben musste. Waren bei mir 5 im Monat, hab aber mehr gemacht. Musste dazu auch ein Formular ausfüllen und Kopie der Bewerbung beilegen.

von Badefrosch am 06.02.2016, 08:52