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Erziehungzeit bei kurzem abstand

Thema: Erziehungzeit bei kurzem abstand

Hallo, wollte mal fragen wie ihr das mit eurer Erziehungszeit gemacht habt? stehen uns nicht für jedes Kind drei Jahre zu? Ich meine jetzt wegen dem kurzen abstand. hab mal gehört das es dann weniger ist, da man ja schon in EZ ist, wenn das 2 kommt und dann würde die EZ vom zweitem beginnen, wenn man noch in der EZ des 1 Kind ist. etwas sehr durcheinander, könnt ihr mir schreiben was ihr darüber wiest, das Jugendamt und auch das Versorgungsamt konnte mir da nicht helfen. Muss mich bald bei meinem Chef melden, und bevor ich mich bei dem melde würde ich schon gerne besser informiert sein. hoffe es kann mir jemand darauf antworten(oder mir einen tipp geben wo ich mich noch erkundigen kann). Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 14.03.2005, 13:02


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Hallo, also meine beiden Mädels sind 11 Monate auseinander. Ich habe doppelt Erziehungsgeld bekommen,und als Die Zeit von Hannah zuende war,nur das Geld für Lea. Stephie mit den 4 Rackern,von denen leider 2 schlimm krank sind

Mitglied inaktiv - 14.03.2005, 15:35


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Hallo Stephie, das deine beiden schlimm krank sind tut mir leid, hoffe das es denn beiden bald wieder besser geht. Ich hatte das Erziehungsgeld auch so bekommen wie du, darum ging es mir nicht. Ich frage wegen des Erziehungsurlaub/zeit, also ich bin zur zeit im EZ von meinem ersten Kind (drei Jahre) und die drei jahre von meinem 2 Kind habe ich nicht genommen da ich die später nehmen wollte. Jetzt dachte ich mir würden noch drei Jahre übrig bleiben (vom 2 Kind), das scheint aber wohl nicht so zu sein. meine beiden sind übrigens wie deine auch nur 11 Monate auseinander. Gute Besserung noch denn beiden kleinen Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 14.03.2005, 16:32


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Man muss jeweils das erste Jahr direkt im Anschluss an die Geburt nehmen. die wieteren Jahre können im Anschluss genommen werden. Also zum Beispiel vom ersten Kind Jahr 1, dann vom zweiten ab Geburt(! Wichtig bei Abstönden unter einem Jahr) Jahr 1, dann Jahr 2 und 3 vom ersten und dann Jahr 2 und 3 vom zweiten. Ob das zweite Jahr ebentuell aufgeteilt werden kann, wenn im zweiten Jahr ein weiteres Kind geboren wird weiß ich nicht, müsste man mal nachfragen. Im Mehrlingsforum ist irgendwo auch ein Link, wo man die Regelung nachlesen kann. Bei Mehrlingseltern verfällt leider das 1. Jahr von einem Kind grundsätzlich.

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 00:37


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Bei Mehrlingseltern wird nur von einem Kind das erste Jahr gerechnet, so war das ;-) Die Formulierung oben stimmt nur bei Zwillingen ;-)

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 00:38


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Hm, so ganz bin ich noch nicht damit klargekommen. Wenn also ein Kind aus 2003 ist und das zweite aus 9/2004 dann habe ich Erziehungszeit bis (maximal) 9/2007 ist das richtig ? Habe bei den Kindern bei beiden nur 2 Jahre beantragt. Muß ich für die große jetzt überhaupt das 3. Jahr beantragen oder kann ich mir das sparen, weil ich ja sowieso wegen der Kleinen daheim bleiben darf ? Wann muß ich das 3. Jahr für die Kleine beantragen ? DANKE

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 07:55


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Die Regelungen sind äußerst kompliziert :-/ Wenn Kind Nr. 1 zum Beispiel aus 03/2003 ist und Kind 2 aus 09/2004 kannst Du maximal meine ich bis 08/2008 beantragen: 03/2003 - 08/2004: 2 Jahre Kind 1 (wie gesagt, kanns ein, dass Du den Rest sogar noch am Ende dranhängen kannst 09/2004 - 08/2007: 3 Jahre Kind 2 09/2007 - 08/2008: 3. Jahr Kind 1 Im Prinzip würde ich sagen: Je früher Du dem Arbeitgeber Bescheid gbst desto besser. Genaue Fristen weiß ich nicht. Ich hab mich nur mal interessehalber damit beschäftigt obwohl ich da leider null Nutzen von habe, weil ich selbständig bin :-(

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 11:45


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BITTE ENTSCHULDIGE dass ich das hier so in Anspruch nehme . Würde dich herzlich nochmal um Antwort bitten . D A N K E Die Große ist 8/2003 geboren und ich habe VORERST 2 Jahre Erziehungsfrei dem Arbeitgeber mitgeteilt Die Kleine ist 09/2004 geboren und ich habe ebenfalls 2 Jahre Erziehungsfrei beantragt. Möcht so lange es geht zu Hause bleiben. Vielleicht kannst du es mir nochmal speziell für meinen Fall mitteilen wie lang das geht ?! ( Bin da irgendwie zu blöd zu das selbst auszurechnen- und wo kann ich das nachlesen - um es dann dem Arbeitgeber zu erklären) Nochmals vielen Dank

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 16:18


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Hätte die kleine nicht nen Monat früher kommen können? *gg* Also: 8/2003 - 7/2004 1. Jahr Kind 1 9/2004 - 8/2005 1. Jahr Kind 2 Kniffelig wird es jetzt wegen des einen Monats 8/2004 :-/ Eigentlich warst Du da ja schon in Mutterschutz, oder? Dann wäre ab 9/2005 - 8/2007 dann 2. und 3. Jahr Kind 1 möglich und dann noch 9/2007 bis 8/2009 2. und 3. Jahr 2. Kind. Fast die optimalste Konstellation ;-) Einziges Fragezeichen ist dabei, wie Du den einen Monat abgerechnet wurdest :-/ Das müsstest Du abklären. Wenn Du den Monat als im Erziehungsurlaub gerechnet wurdest musst Du mal nachhaken, wie das mit den restlichen 11 Monaten dieses Jahres ist, weil Du ab 9/2004 definitiv in Elternzeit mit Nr. 2 bist. Ich such Dir mal noch die Quelle raus, weil ich mich da dumpf erinnere, dass es da ne Altersgrenze für das Kind gibt, bis zu der der Erziehungsurlaub genommen sein muss. Eventuell musst Du nämlich genau aufpassen in welcher Reihenfolge Du die Elternzeit beantragst. Auf der sicheren Seit müsstest Du mit der oberen Lösung sein.

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 20:54


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Aber auch ein Gyn sollte die da haben. Den direkten Link finde ich im Moment nicht :-/

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 21:01


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Hallo Nina, bin leider etwas durcheinander, deshalb bitte ich dich noch mal um deine Hilfe. also mein Sohn ist 7/2002 geboren bei ihm habe ich drei Jahre genommen, 07/2005 wäre dann meine EZ vorbei. meine Tochter ist 06/2003 geboren (Altersabstand meiner Kinder sind 11 Monate), da ich ja schon im EZ war habe ich die drei Jahre meiner Tochter auch nicht genommen. das habe ich auch so der Personalab. mitgeteilt, und von denen bekam ich dann ebbend noch mal das gleiche schreiben zugeschickt das die mir bei meinem Sohn geschickt haben, mit dem gleichem Datum (also ende der EZ 07/2005). ich dachte mir würden noch die drei Jahre meiner Tochter übrig bleiben, aber so wie ich es jetzt verstanden habe sind es doch bei mir noch zwei Jahre oder? Wäre jetzt nicht schlimm, wenn es nur 2 sind aber da ich bald meinen Chef anrufen muß, würde ich gerne wiesen was ich noch hab. Wenn ich nun doch weiter in EZ bleiben möchte, muß mir das doch jetzt mein Chef erst erlauben oder? Wo könnte ich mich denn noch darüber informieren? Danke dir schon mal für deine Hilfe, leider konnte ich sonst niemanden finden der mir das beantworten kann, daher muß ich dich noch mal nerven. Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 21:06


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Altersgrenze ist übrigens 8 Jahre, hab ich inzwischen wieder irgendwo gefunden *seufz* Die Infos dazu sind leider auch ziemlich verstreut.

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 23:39