Mitglied inaktiv
Hallo! Wie habt Ihr das denn gemacht mit dem Erziehungsurlaub. Mein Sohn ist 18 Monate und meine Tochter 6 Wochen alt. Hab ja noch Erz.Urlaub im Mom. von meinem Sohn. Muß ich jetzt nach dem Muschu den Erz.Urlaub von meiner Tochter nehmen und verfällt dann der Rest von meinem Sohn? Muß ja so langsam mal meinem AG mitteilen. Mein Mann möchte das letzte Jahr von meiner Tochter nehmen, wann muß er das denn seinem AG mitteilen? 6 Wochen vor Antritt??? LG Sandra
ja klar verfällt das.du hast neuer Geburt wieder Anspruch auf zwei Jahre. Erzeihungsgeld bekommst du aber für den Rest deines ersten Kindes gezahlt.Und das neue Kind bekommt natürlich auch. Also kurz, Geld doppelt, Zeit neue zwei Jahre. LG Doreen
Hallo, die Restzeit für deinen Sohn verfällt nicht zwangsläufig, da du einen gewissen Anteil auf später übertragen kannst. Allerdings brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Schau mal hier in den Link, etwa in der Mitte findest du den Punkt Übertragung von Elternzeit, da ist ein Beispiel, wie es bei rascher Geburtenfolge machbar ist. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm Ich habe das gleiche Problem, meine beiden sind nur 13 Monate auseinander und ich versuche das jetzt gerade mit meiner Firma abzuklären. Die tun sich damit aber etwas schwer, weil ich die erste bin, die damit angekommen ist. Das ist nämlich nicht wirklich bekannt, obwohl es dieses Gesetz schon ein paar Jahre gibt. Wünsche dir viel Erfolg petra
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