Geschrieben von Angi3 am 02.04.2003, 18:18 Uhr |
vorzeitige Einschulung NRW
Hallo
man kann sein Kind, auch wenn sie nach dem Stichtag geboren sind, auf Antrag vorzeitig einschulen lassen. Die Regel nur Kinder, die bis zum 31.12. sechs Jahre werden, ist aufgehoben worden. Ich kenne Kinder, die sind auch so früh eingeschult worden.
Viele Grüße
Angi
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Noch mal wegen Einschulungstermin: es ist noch NICHT im Schulgesetz geändert!!!!!!! Es wird VORGESCHLAGEN...ot
Wo kann man online einen DIDDL-Schulranzen bestellen außer bei dem Auktionshaus? Hoffentlich hat jemand einen Tip... o.T.
Wer es lesen möchte! Lucas hat sein Diktat wieder!
Habe eine tolle Seite mit Übungen (alle Altersstufen)
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