Elternforum 1. Schuljahr

Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland

Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland

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Hallo, wir ziehen Ende des Jahres von Norddeutschland nach BaWü. Unser Kleiner wäre hier noch nicht schulpflichtig, in BaWü aber schon, da der Stichtag dort früher liegt. Wie sieht denn das aus? Müssen wir ihn da unten dann in der Mitte des Schuljahres einschulen oder kann er das halbe Jahr noch in den KiGa gehen und wird dann im nächsten Jahr erst eingeschult?


Mitglied inaktiv

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Hallo, nein, dein Kind wird dann sicher nicht mitten im Jahr eingeschult. Nur wenn ihr zum Schulanfang dort schon gemeldet seit. Ansonsten gilt, was bei Schulbeginn in dem Bundesland gilt, in dem ihr zu dem Zeitpunkt gemeldet seit. Grüße Dhana


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Ich habe vor kurzem irgendwo gelesen, dass man in BaWue auch zum Halbjahr einschulen kann (muss?). Allerdings kann ich Dir nicht sagen, ob das so stimmt. Am einfachsten wäre, Du rufst beim Schulamt eures zukuenftigen Wohnortes oder der zukuenftigen Schule an u. erkundigst Dich. Liebe Grueße Ebba


Mitglied inaktiv

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Ja man kann zum Halbjahr einschulen,aber das macht man doch nur mit Kindern die extrem fit sind. Immerhin fehlt den Kindern ja das erste halbe Schuljahr.