1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Nicole F. am 13.09.2003, 20:15 Uhr

Altes Lesebuch

Hallo, also das ist nach Bundesland recht verschieden und Geldmangel spielt da wohl auch eine Rolle. In BW ist die neue Rechtschreibung Pflicht und alte Bücher dürfen zumindestens in der Grundschule nicht mehr verwendet werden. Ein Lesebuch ist schon ziemlich wichtig, ich würde mich damit nicht abfinden. Frag doch mal den Rektor, ob das zulässig ist. Vielleicht probieren die es so lang, bis die Eltern sich mal melden. Gruß- Nicole

 
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