1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von ConnyP. am 22.11.2004, 7:15 Uhr

Also bei uns in Hessen....

...ist es so, daß als einzige Ausnahmegründe Hortbesuch oder Nachmittagsbetreuung gelten!
Wir sind kurz nach der Anmeldung ca. 300m weitergezogen und aus dem Zuständigkeitsbereich der Schule. Die andere Schule gefiel uns garnicht, ist außerdem weiter weg(!), alle ihre Freundinnen gehen in die andere - tja, da hab ich es auch so gemacht. Bescheinigung und fertig, es kräht kein Hahn danach. Hatte geschrieben "wird öfter nach der Schule von... betreut".
So werde ich das bei meiner Kleinen auch machen, ich sehe nicht ein, nur weil ich eine Kreuzung aus dem Zuständigkeitsbereich wegbin, eine weiter entfernte Schule zu nehmen die mir nicht gefällt. Die andere Straßenseite gehört übrigens wieder zu einer anderen Schule, unglaublich, oder?
Was das mit dem Jugendamt zu tun haben sollte, falls vielleicht mal irgendwann später... ist mir schleierhaft und scheint mir doch etwas weit hergeholt.
Wenn Du eine Tante im Einzugsgebiet hast, die das Kind vielleicht sogar wirklich mal nach der Schule abholt, ist es doch prima!

Viel Spaß in der Schule wünscht Euch
Conny

 
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