Meine Elternzeit geht noch bis Juni 2017, ich hätte dann noch 1 Jahr übrig von meiner 2015 geborenen Tochter.
Im September kommt baby Nr 2.
Ist es möglich, 3 Jahre Elternzeit von Kind 2 und direkt im Anschluss 1 Jahr von Kind 1 zu nehmen oder verfällt das übrig gebliebene Jahr von Kind 1?
von
Lovie
am 28.03.2017, 21:03
Antwort auf:
Zweimal Elternzeit
Hallo,
das ist möglich.
Wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist, muss der Ag zustimmen, sonst nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Zweimal Elternzeit
das letzte jahr von kind eins muss einen tag vor dem 8. geburtstag enden. daher kannst du dieses auch noch später nehmen wenn du beim gleichen arbeitgeber bleibst. wechselst du, kann es sein, dass es verfällt, weil der neue AG nicht dran gebunden ist, wenn du mit dem jetzigen AG EZ über das drittte lebensjahr hinaus vereinbart hast
von
mellomania
am 29.03.2017, 18:56