Frage: Wohngeld

Hallo, bisher hat mein Ex Unterhalt für mich und meine Tochter (3J) gezahlt; nun weigert er sich aber weiterhin für mich zuzahlen.......--waren damals vor Gericht und da steht im Urteil keine Begrenzung, wie lange er für mich zahlen muß! Mein Anwalt sagt, er muß auch weiterhin für mich zahlen; nun steht uns sicherlich wieder Streit ins Haus --aber das ist ein anderes Thema! Bisher hab ich auch ohne Probleme Wohngeld bekommen, wollte nun den neuen Antrag abgeben und da meinte man: ich habe zuwenig Einkommen (liege wohl unter dem Exsistensminimum), da eben mein Ex nur noch für meine Tochter zahlt und muß erstmal meine Einkünfte, Ersparnisse, sämtliche Ausgaben und Kontoauszüge der letzten 3 MOn. vorlegen.......dann wird gerechnet, ob und wie viel Wohngeld ich kriegen kann!!! ist das Rechtens; ich meine, bisher habe ich das nie machen müssen !?!?!?!? Und was ist dann, wenn mein Ex wieder für mich zahlt, bzw. ich werde ab November auf 400,-€ Basis arbeiten gehen !?! Vielen Dank und lG

Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 09:34



Antwort auf: Wohngeld

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2005



Antwort auf: Wohngeld

hallo mia, mal abgesehen von der unterhaltsache, mußt du beim wohngeldantrag natürlich nachweise vorlegen: -Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen nach Par. 1 WoGG Abs. 2 -Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld, -erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen, -aktuelle Rentenbescheide, -Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.), -Nachweis über Krankengeld, -letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende) nachweise für einkomensfreibeträge: -Krankenversicherungsnachweis, -Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung, -Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, -Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen) WoGVwV 2002 Pkt. 18.64 2) Die Bewilligung von Wohngeld ist auch ganz oder zum Teil abzulehnen, soweit der Antragsteller oder ein Familienmitglied Unterhaltsansprüche nicht geltend macht, obwohl ihm die Durchsetzung zuzumuten ist. könnte sein, daß du dann alg II beantragen müßtest, solange die unterhaltssachen nicht geklärt sind. änderungen, was das einkommen betrifft, sind natürlich unverzüglich dem amt mitzuteilen. grüße, sandra

Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 13:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld und Wohngeld?

Hallo ich hab mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Ich bin derzeit in Elternzeit, wir haben einem 4 Monate alten Sohn gemeinsam. Ich kriege das Basis Eltengeld ca.1000€ . Das mit dem Kindesunterhalt haben wir noch nicht geklärt und wir haben immer noch gemeinsamen Mietvertrag. Er will bald ausziehen und ich kann mir jetzt nicht mehr alleine...


Wohngeld und Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage an Sie.Und zwar wie viel Prozent darf die Wohngeldstelle von Unterhalt anrechnen. Vielen Dank


Wohngeld während Elternzeit -Verdienstbescheinigung)

Guten Tag Frau Bader, Ich sitze hier vor dem Wohngeldantrag und bin nun etwas ratlos, gegenüber der Verdienstbescheinigung. Ich bin seit Ende September in Elternzeit, da ich im Gesundheitswesen arbeite, war ich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot. Da ich Alleinerziehend bin und das Elterngeld mit 2 Kids nicht ausreichend ist;Kindsva...


Wohngeld Zuschuss während der Trennung

Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Trennung vom Vater unseres gemeinsamen Sohnes. Wir leben z.Z noch in unserer gemeinsamen Wohnung bis er eine neue gefunden hat. Unser Vermieter sind meine Eltern und durch diese hatte ich erst erfahren, dass er die letzte Miete bloß noch zur Hälfte überwiesen hat. Laut ihm ist es ja voll...


Wohngeld/Elternzeit

Guten Tag, Ich bin schwanger und die Alleinverdienerin in unserer Familie. Darf ich während der Elternzeit Wohngeld beantragen? Durch das Elterngeld selbst wird es nicht möglich sein, es finanziell zu schaffen. Ich würde so gern wenigstens das erste Jahr daheim bleiben können.


Mutterschaftsgeld trotz Kinderzuschlag/Wohngeld?

Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantrage...


Unterhalt zahlen trotz Wohngeld und Kinderzuschlag?

Hallo, Ich gehe arbeiten, mein Ex bekommt ALGII. Ich wurde angeschrieben bezüglich KindesUnterhalt. (2Kinder) Wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag als Einkommen berechnet? Das Kindergeld teilen wir, das hebt sich ja dann auf. Freue mich auf ihre Antwort. Lg


Wohngeld während Elternzeit & Sonderzahlungen

Hallo Frau Bader, Ich bin seit März 2021 (Geburt 1. Kind) in Elternzeit und Ende Dezember kommt unsere zweite Tochter. Ab Geburt wollen wir beide für ein Jahr in Elternzeit bleiben und danach fängt meine Frau wieder an zu arbeiten und ich bleibe noch ein weiteres Jahr zu Hause. Das heißt nächstes Jahr bekommen wir 12 Monate Elterngeld über meine...


Zählt Elterngeld als "eigenes Einkommen" beim Wohngeld?

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi...


Kindergartengebühren bei Wohngeld und Kinderzuschlag?

Hallo Frau Bader,   Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen?  Viele Grüße Donald