Hallo Frau Bader,
ich bin bis 26.06.2013 in 3jähriger Elternzeit. Ich bin jetzt schwanger in der 15. Woche. Entbindungstermin ist der 19.08., jedoch aufgrund von Kaiserschnitt wird das zweite Kind in der ersten Augustwoche zur Welt kommen.
Von der Beendigung meiner ersten Elternzeit bis zum Mutterschutz sind es 8 Arbeitstage die ich arbeiten müsste. Wie sieht es in dieser Zeit aus mit unbezahlten Urlaub, da meine erste Tochter noch nicht in den KiGa kommt (dieser hat die ersten 3 Ferienwochen zu).
Kann mich mein Arbeitgeber trotz Bekanntgabe der zweiten Schwangerschaft kündigen bzw. mich um einen Auflösungsvertrag bitten?
Mein Arbeitgeber hat unter 6 Arbeitnehmer, tritt da eventuell irgendeine Härtefallregelung in Kraft?
Gruß
Brina 75
von
Brina75
am 19.02.2013, 15:37
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
1. Kündigen kann er nicht, einen Auflösungsvertrag anbieten ja
2. Besser wäre bezahlter Urlaub - im Mutterschutz erwerben Sie ja neue Urlaubsansprüche. Ansonsten sinkt MG,EG...
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2013
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit
Dir steht doch für Juni bis Oktober Urlaub zu!
Bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen sind das immerhin 10 Tage.
Biete doch deinem AG einfach an, die Tage zwischen EZ und MuSchu mit Urlaub zu überbrücken. Dann braucht er dich nicht einzuarbeiten (nach den 3 Jahren EZ) und er kann gleich die Vertretung weiter beschäftigen, ohne dass weiterer Verwaltungsaufwand entsteht.
Vielleicht fallen dir ja noch ein paar weitere Argumente ein, ihm deine Überbrückungsidee schmackhaft zu machen!
Die (fast) schlechtestes Lösung ist der unbezahlte Urlaub.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.02.2013, 23:12