Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 26.8.2017 in Elternzeit meines ersten Sohnes, am 27.8.2017 wird er drei Jahre alt. Seit er etwa eineinhalb Jahren arbeite ich wieder in Teilzeit während der Elternzeit. Nun bekommen wir unser zweites Kind (ET 16.8.2017). Meinen Arbeitgeber habe ich natürlich schon längst informiert und eine Schwangerschaftsbescheinigung vom FA hat er ebenfalls. Durch Zufall bin ich letztens darüber gestolpert, dass ich die erste Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden sollte, um sowohl den AG- als auch den KK-Beitrag für das Mutterschaftsgeld zu erhalten (zuvor dachte ich, dass die neue Schwangerschaft die alte Elternzeit überlagert). Die Erklärung zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss ich nur an den AG schicken oder wer muss noch informiert werden? Ich habe außerdem gelesen, dass ein Attest vom Arzt mitgeschickt werden sollte. Aber mein AG hat bereits eine Bescheinigung über die Schwangerschaft erhalten. Reicht das dann aus oder was für ein Attest wird benötigt? Was muss ich außerdem beachten? Wann sollte ich die erste Elternzeit am besten beenden? Wenn ich es jetzt schon mache: Bei Verlust des Babys hätte ich die Elternzeit ja schon beendet und das geht nicht mehr rückgängig zu machen? Wenn ich zu lange warte und das Baby zu früh geboren wird, habe ich Pech, da Elternzeit ja nicht mehr rückgängig zu beenden ist, oder? Wäre ich nun nicht wieder schwanger, müsste ich ja demnächst (3 Monate vor Ende der Elternzeit) eine Erklärung über Teilzeit-Arbeit an meinen AG abgeben. Das brauche ich ja nun nicht. Sollte ich es dennoch vorsorglich machen, falls - Gott bewahre - etwas schief geht mit der zweiten Schwangerschaft? Denn ansonsten müsste ich ja in Vollzeit zurück in meinen Job. Zur Anmerkung: Seit Anfang März habe ich außerdem ein Beschäftigungsverbot erhalten. Aber das sollte die Sachlage wohl nicht ändern. Diese Fragen konnte mir das Familienbüro des Jugendamtes leider nicht beantworten. Können Sie mir helfen oder wem kann ich meine Fragen stellen? Herzlichen Dank und beste Grüße aus Berlin, S.v.A.
von Sandra140781 am 11.04.2017, 19:00