Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrere Artikel bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit des ersten Kindes für den Mutterschutz des zweiten Kindes gelesen. Das Angestelltenverhältnis lebt in diesem Fall wieder auf und der Arbeitgeber muss in diesem Fall wohl wieder den Arbeitgeberzuschuss tragen, auch wenn ich in den letzten drei Monaten vor Geburt bzw. Mutterschutz nicht gearbeitet habe. (Richtig?) Ich plane die Elternzeit von zwei Jahren auf 1,5 zu reduzieren. Ich habe in der Zeit nicht gearbeitet. Das dritte Jahr für das erste Kind behalte ich auch weiterhin für die Zeit 3.-8. Geburstag. Gilt die Regelung bezüglich des Arbeitgeberzuschusses auch für privat krankenversicherte Angestellte? (also gesetzlich und privat versicherte gleichermaßen) Gibt es für mich als privat versicherte noch etwas zu beachten? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Mit freundlichen Grüßen, Lils
von lils am 07.10.2015, 22:50