Mein Mann und ich möchten im Oktober unsere Hochzeitsreise antreten. Nun habe ich ein idividuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Darf ich währenddessen verreisen, wenn ich da OK vom Arzt habe? Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? In welchem Gesetz kann ich darüber nachlesen?
Vielen Dank
von
MinaSabrina
am 12.09.2013, 11:28
Antwort auf:
Verreisen während des Beschäftigungsverbotes
Hallo,
ein Bv heißt ja nicht, dass man krank ist. sondern, dass auf der Arbeitsstelle irgendetwas eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt.
Mit dem O.K. des Arztes könnte deshalb fahren, ohne mit dem Arbeitgeber Rücksprache zu nehmen. Ich würde mir das vom Arzt aber schriftlich geben lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2013
Antwort auf:
Verreisen während des Beschäftigungsverbotes
Du darfst verreisen wenn medizinisch nichts dagegen spricht.
Du musst Deinen AG darüber nicht informieren.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.09.2013, 11:47