Frage: Urlaubsschein

Hallo, ist es eigentlich rechtlich in Ordnung, dass mein Chef meinen Urlaubsschein behält und den mir nur aushändigt, wenn ich ihn schriftlich anfordere, um Urlaub zu beantragen? Ich hab wenn ich vergesse ihn zu kopieren, überhaupt keinen Überblick über schon genommen/ Resturlaub. Bei all meinen anderen Arbeitgebern hatte ich ihn immer, habe den Urlaub beantragt und nach der Genehmigung wieder bekommen. Wie ist das bei Euch? Danke Katrin

von weigel am 19.12.2014, 14:04



Antwort auf: Urlaubsschein

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2014