Hallo Frau Bader ! Mein Noch-Mann arbeitet seit 6/2011 als Angestellter im EU-Ausland mit festem Einkommen + Umsatzbeteiligung. Der Unterhalt für mich und die Kids wurde im letzten August vorab per einstweiliger Anordnung festgelegt. Der Richter hat damals für die Kinder erstmal den gesetzlichen Mindestunterhalt zzgl. 500 € Trennungsunterhalt für mich festgelegt - es war klar, dass dieser Betrag auf jeden Fall durch das feste Einkommen des KV geleistet werden kann. Da nun einige Monate vergangen sind, soll die Höhe der Zahlungen angepaßt werden. Die bisherigen Lohnabrechnungen weisen alle denselben (recht hohen) Betrag auf, der aufgrund der Leistung meines Mannes in den ersten beiden Monaten errechnet und dann ungeprüft weiterbezahlt wurde. Klar ist aber, dass es *irgendwann* eine Jahresabrechnung 2011 geben wird. Lt. KV (für mich nicht prüfbar) soll es dann angeblich zu Rückforderungen kommen, da er seine anfängliche Leistung nicht halten konnte. Mich interessiert folgendes: Angenommen, der Unterhaltstitel wird jetzt aufgrund der bisherigen Lohnbescheide erhöht, es kommt tatsächlich später zu einer Rückforderung des Arbeitgebers und mein Mann hätte somit zuviel Unterhalt gezahlt: Kann er dann auch rückwirkend von uns Geld zurück verlangen ? Oder nur den Titel wieder neu anpassen lassen ? Meine Horrorvision ist die, dass er dann evtl. eigenmächtig erstmal jede Zahlung einstellt bis seiner Meinung nach das zuviel geleistete aufgerechnet ist ? Wie ist die Rechtslage ? Vielen Dank und VG !
von Ikmam am 09.02.2012, 20:31