Frage: Teilzeitantrag

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber Teilzeitantrag gemäß § 8 TzBfG von 37 Stunden auf max. 20 Stunden wöchentlich gestellt. Meine Elternzeit endet im Mai und ich kann dann nicht mehr Vollzeit arbeiten. Die Voraussetzungen (Arbeitsvertrag besteht schon seit 12 Jahren, mehr als 15 Arbeitnehmer sind angestellt) sind gegeben. Jetzt hat mir mein AG mitgeteilt, dass dem Teilzeitantrag nicht ohne weiteres stattgeben kann und es wurde um ein klärendes Gespräch gebeten. Wie soll ich mich auf diesem Gespräch verhalten? Auf was sollte ich eingehen? Steht mir Abfindung zu, falls aus betrieblichen Gründen gekündigt wird? Muss ich dann kündigen, wenn der AG mich nur Vollzeit einstellen kann und will? Vielen Dank und viele Grüße Mimi&Sohn

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 17:11



Antwort auf: Teilzeitantrag

Hallo, versuchen, die Stellung zu behalten. ER muss nachweisen, wieso das mit der Teizeit aus betrieblichen Gründen nicht geht.Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2004



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