Teilzeit waehrend der Elternzeit und Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit waehrend der Elternzeit und Gehalt

Hallo, ich befinde mich noch bis Dez. 2013 in Elternzeit und moechte ab Nov. 2012 in Teilzeit bei meinem bisherigen AG arbeiten. Man hat mir eine weniger qualifizierte Stelle angeboten ohne Teamverantwortung mit weniger Gehalt. Begruendung: Meine alte Stelle koenne nur als Vollzeitstelle ausgefuehrt werden. 1. Ist das rechtens? 2. Kann ich auf mein bisheriges Gehalt bestehen trotz der weniger qualifizierten Stelle? Danke im voraus.

von Cindy25 am 24.07.2012, 22:25



Antwort auf: Teilzeit waehrend der Elternzeit und Gehalt

Hallo, 1. Nur, wenn es betrieblich nicht anders möglich ist, in eine Teilzeitstelle anzubieten 2. Ja Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2012



Antwort auf: Teilzeit waehrend der Elternzeit und Gehalt

Bei Teilzeit während der Elternzeit kann man vom Gehalt, dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich ganz anders eingestuft werden. Auf den "alten Job" mit den alten Konditionen kann man erst NACH der Elternzeit bestehen. Daher unbedingt darauf achten, dass ein extra "Teilzeitvertrag für die Dauer der Elternzeit" aufgesetzt wird. Es geht auch ein Zusatzvertrag zum Vertrag. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.07.2012, 00:32



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