Frage: Steht mir das zu?

Hallo, Ich weiß gar nicht so richtig wie ich anfangen soll. Ich hoffe ich bekomme keine doofen Kommentare. Ich war bis zum 03.05.17 verheiratet und bin in der Ehe Schwanger von einem anderen geworden. Das Kind ist in der Ehe geboren. Es folgte ein gerichtlicher Vaterschaftstest den mein noch Mann machen musste obwohl wir schon getrennt waren und alle wussten das mein Mann nicht der Vater ist.Nun ist die Scheidung und auch der Testberichte rechtskräftig. Habe Unterhaltsvorschuss so lange bekommen. Der richtige Vater möchte sehr schnell und freiwillig die Vaterschaft anerkennen. Kann aber keinen Unterhalt zahlen weil er Hartz 4 bekommt. Heute bekam ich Post vom Amtsgericht dort steht das die UnterhaltsvorschussKasse vom weitere Verlauf des Vaterschaftsfeststellungsverfahren informiert werden möchte. Was bedeutet das? Will doch gar nichts mit dem Kind vater gerichtlich klären, da er ja freiwillig anerkennen will. Ich weiß gar nicht wie das jetzt weiter geht. Kann ich nicht einfach jetzt zum Standesamt gehen und der Vater kann sich eintragen lassen und dann ist gut. Lebe nicht mit dem Kind vater zusammen. Oder hat mein Ex Mann da noch was mit Zutun? Fragen über Fragen und erstehen nur Bahnhof. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Vielen lieben Dank.

von JaRing am 23.05.2017, 17:19



Antwort auf: Steht mir das zu?

Hallo, die Kasse möchte wissen, von wem sie den Vorschuß zurückfordern kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Steht mir das zu?

Das bedeutet nur, dass die Unterhaltsvorschusskasse wissen möchte von wem sie den Vorschuss zurückbekommen können. Was genau ist denn die Aufforderung an Dich in dem Brief ?

von Sternenschnuppe am 23.05.2017, 20:44



Antwort auf: Steht mir das zu?

Mehr steht da nicht. Aber frage mich warum das Gericht das schickt. Hätte die Vorschusskasse auch an mich schicken können.

von JaRing am 24.05.2017, 01:29



Antwort auf: Steht mir das zu?

Habe das alles meine Anwältin gegen weil ich ja das Vaterschafsanfechtungsverfahen eingeleitet habe während der Scheidung. Sie sagte zu mir dann ich könnte solange dies nicht geklärt ist Unterhaltsvorschuss bekommen. Ich hoffe ja nicht das mein Ex Mann das auch noch alles bezahlen muss. Wäre ja schon unfair. Müsste dann wenn ja der richtige Kindes Vater bezahlen. Aber durch Hartz 4 weiß ich nicht wie das dann läuft.

von JaRing am 24.05.2017, 06:26



Antwort auf: Steht mir das zu?

Da die bereits anwaltlich vertreten bist, darf Fr. Bader nicht antworten.

von malini am 24.05.2017, 06:46



Antwort auf: Steht mir das zu?

Habe Sie ja nicht mehr. Das Verfahren ist ja durch und rechtskräftig. Somit ist die Anwältin raus., Möchte ja nur wissen warum das Gericht das jetzt geschickt hat.

von JaRing am 24.05.2017, 06:59