Hallo, die Elternzeit von Kind Nr 1 (geboren Juni 2014) werde ich rechtzeitig zum Mutterschutz von Baby Nr 2 (Ende Oktober 2015) kündigen um Mutterschutzgeld zu erhalten. Steht mir für dieses Jahr auch anteilig Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld zu? Und wie sieht es mit Urlaubstagen aus?
von Chika14 am 01.07.2015, 22:35