Guten Abend Frau Bader, wir wissen gerade nicht weiter: Für unsere Tochter (wird im Oktober drei) hat es leider Absagen für die Kindergärten gehagelt. Dummerweise ist sie vom Kindergartenstichtag ein Ü3-Kind, vom Schulstichtag her kommt sie aber erst 2017 in die Schule (wir leben in NRW). Wir haben in den Kindergärten angerufen und uns erkundigt, unsere Tochter steht überall ganz hinten auf der Warteliste, weil sie "zu jung" ist. In den gleichen Kindergärten haben jedoch viele Kinder, die 9 und mehr Monate jünger als unsere Tochter sind U3-Plätze erhalten. Ich hatte es immer so verstanden, dass Kinder über 3 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben und die Kinder zwischen 1 bis 3 lediglich auf einen Betreuungsplatz - ggfs. auch bei einer Tagesmutter - haben. Ist es rechtens, dass Kinder unter 3 problemlos einen Platz finden und wir ohne Kindergartenplatz dastehen? Freundliche Grüße Andy
von andy_1410 am 18.02.2013, 20:21