Hallo Frau Bader. Ja, es geht um Umgangsverweigerung der Mutter. Zwei Ordnungsgelder sind verhängt worden. Einmal mit Verhandlung und Befragung des Kindes, einmal nur der Schriftweg. Mutter muss die Kosten des Verfahrens tragen. Welche Größenordnung muss man sich da vorstellen? Danke.
von Sternenschnuppe am 28.05.2015, 10:20