Hallo. Der Kindergarten von meinem Sohn reduziert die betreuungszeit von ganztags auf halbtags, deshalb weil mitarbeiter fehlen. Das wird jetzt so die nächsten wochen/monate so sein. Wir müssen aber alle des ganztages beitrag weiter zahlen. Ist das so ok. Oder kann ich da was machen?
Ich zahl doch nicht so viel , obwohl er 3 std.am tag weniger betreut wird wie sonst.....
Mfg
von
lia85
am 24.06.2016, 13:18
Antwort auf:
Kindergarten reduziert die betreuungszeit
Hallo,
was steht denn dazu im vertrag und wer ist der Träger?
Dauerhaft ist das so nicht in Ordnung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
Antwort auf:
Kindergarten reduziert die betreuungszeit
Hallo,
also, zunächst muss klar sein, ob es ein privater oder städtischer Kindergarten ist. Und dann muss man schauen, was im Vertrag drin steht.
Wenn im Vertrag (so eigentlich der Standartfall) die Betreuungszeiten drin stehen, dann sind die bindend. Sollte keine Klausel zu einer Reduzierung enthalten sein (ist sie eigentlich nie), dann ist jede Kürzung der Betreuungszeiten eine Vertragsverletzung und berechtigt zu einer anteiligen Kürzung der Gebührenzahlungen (umbedingt schriftlich vorher anmahnen und ankündigen!).
Darüber hinaus: Sollte der Kindergarten städtisch sein oder Zuschüsse von der Stadt erhalten, so ist eine Kürzung der Betreuungszeiten sowieso nicht so einfach möglich. In diesem Fall sofort bei der Stadt beschweren.
Mitglied inaktiv - 24.06.2016, 19:49
Antwort auf:
Kindergarten reduziert die betreuungszeit
Hallo. Der kindergarten ist von der von der evangelischen kirche...
von
lia85
am 24.06.2016, 23:11
Antwort auf:
Kindergarten reduziert die betreuungszeit
Hallo,
also, da die Kirche der Träger ist, dann bekommt der Kindergarten ganz klar Zuschüsse von der Stadt.
Wenn die jetzt so einfach die Betreuungszeiten kürzen, dann geht das nicht. Sie haben mit der Stadt eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Sofort bei der Stadt beschweren, dann bekommt der Kindergarten von der Stadt Gegenwind und / oder sie kürzen die Zuschüsse.
Für Dich persönlich: Erfüllung des Vertrages anmahnen und anteilige Kürzung der Gebühren androhen (nachschauen, was die Gebühren für die kürzeren Betreuungszeiten sind bzw. stundenmäßig ausrechnen). Wenn keine Kürzung durch den Kindergarten erfolgt - Kürzung schriftlich mitteilen und entsprechend überweisen.
Achja, alles Schreiben IMMER mit Einschreiben - Rückschein zusenden! Ganz wichtig!
Mitglied inaktiv - 25.06.2016, 13:47