Frage: nachhilfe

Guten Tag, was wäre wenn : Eltern sind geschieden, Kinder leben bei der Mutter, Unterhalt wird gezahlt. Vater beschliesst Sohn bei der Nachhilfe anzumelden, unterschreibt allein den Vertrag, obwohl Mutter im Vorfeld gesagt hat, ist bei ihr finaziell nicht drin. Scheidungsurteil sagt, dass sich die beteiligten Eltern den schulischen Sonderbedarf an Anfang eines Schuljahres der Kinder hälftig teilen. Muss sie die hälfitgen Kosten tragen, weil er es so verlangt ? Liebe Grüße D.

von Dani01 am 01.02.2015, 14:06



Antwort auf: nachhilfe

Hallo, das würde ich davon abhängig machen, wie nötig der Sohn die NAchhilfe hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2015