Frage:
Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo Frau Bader,
Ich habe eine recht spezielle Frage. Mein Sohn wurde am 29.04.15 geboren. Ich habe für zwei Jahre Elternzeit genommen, davon 1 Jahr mit Elterngeld. Davor habe ich mehere Jahre 25 Stunden die Woche gearbeitet.
Mit meinem Arbeitgeber war ausgemacht das ich nach einem Jahr trotz Elternzeit wieder einsteigen. Daran hat er sich aber nicht gehalten und ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld 1 bis Ende April 2017(Sonderfall in der Elternzeit laut Arbeitsamt). Er hat jetzt schon gesagt das er mich betriebsbedingt sofort nach der Elternzeit kündigt.
Jetzt habe ich aber ab August 2017 ein neues Arbeitsverhältnis. Da mein Arbeitslosengeld aber nach einem Jahr im April 2017 ausläuft habe ich Trotzt Kündigung nach der Elternzeit Anspruch Darauf? Oder würde ich die 3 Monate in ALG 2 fallen?
VG
von
Beautyholic
am 21.01.2017, 09:45
Antwort auf:
Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo,
verstehe ich nicht.
Sie gehen ab April wieder arbeiten, er kann Sie ja erst am ersten Arbeitstag kündigen, also je nach Vertragsdauer haben Sie eine Kü-Frist von mind. 1 Mo., in dem Sie arbeiten.
Sollte er Sie dann wirklich kündigen können Sie evtl. ArbGeld 2 beziehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2017
Antwort auf:
Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo
Bevor H4 greift ist erst einmal der Vater des Kindes zuständig für Dich und das Kind.
Kündigen kann der AG erst am ersten Arbeitstag und muss sich dann auch an die Fristen halten.
Welche sind das bei Dir ?
von
Sternenschnuppe
am 21.01.2017, 10:15
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Mir ist natürlich klar das ich auch den Verdienst meines Mannes angeben muss. Trotzdem werde ich doch Anspruch haben.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Sowas ärgerlicher wegen 3 Monaten.
von
Beautyholic
am 21.01.2017, 10:47
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
aber wenn er dir am 30.4. kündigt, dann müsste er dir doch noch bis 30.5. gehalt zahlen und dann sind es noch zwei monate, die es zu überbrücken gilt....oder hab ich irgendwo einen denkfehler?
Mitglied inaktiv - 21.01.2017, 11:56
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
ALG1 ist verbraucht, wäre ja sonst eine Benachteiligung für alle ohne Elternzeit.
Zwei Monate sind es.
Könnt ihr die so überbrücken oder der neue AG Dich ab Juli schon einstellen?
Ansonsten beantragen und schauen ob es mit H4 klappt für diese zwei Monate.
von
Sternenschnuppe
am 21.01.2017, 13:03
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Leider ist es vor August nicht möglich. Die Firma öffnet neu erst am 01.08
Vielen Dank euch allen :-)
von
Beautyholic
am 21.01.2017, 13:26
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Erst einmal braucht Dein AG eine sehr gute Begründung um dir nach der EZ zu kündigen. Sofern Du ansonsten zu den Bedingungen deines 25 Std Vertrages einsteigen kannst. Kommt gar nicht gut vor dem Arbeitsgericht wenn der sagt, aber wir haben die Mitarbeiterin nicht mehr gebraucht....
Also, sollte der AG dir kündigen, dann Kündigungsschutzklage einreichen. Vorher mit dem Arbeitsamt reden zwecks der Überbrückung. Kündigen kann dich der Ag eh frühstens am ersten Arbeitstag und dann hat er noch die Kündigungsfrist einzuhalten, solange bist Du versichert und bekommst Geld. Und vor dem Arbeitsgericht wird es dann wahrscheinlich mit einem vergleich enden, aber bis das geklärt ist wärst Du auch übergangsweise wahrscheinlich abgesichert. Wäre eine Art Pokerspiel was man machen könnte.
Ansonsten würde ich dem ganzen zuvorkommen und zum 31.07 beim alten AG kündigen. Natürlich müsstest Du bis dahin dort entweder arbeiten oder aber falls der AG meint er hat für die Zeit eh keine Arbeit, müsste er dich entgeltlich freistellen. Ob er Dich kündigen kann wenn Du im Gegenzug schon gekündigt hast, keine Ahnung. Er wird dir aber sicherlich einen Aufhebungsvertrag dann anbieten wenn er dich schnell loswerden will. Da würde ich dann mindestens die 3 Monate Gehaltsverlust mir zahlen lassen. Unter dem Blickwinkel das Du in die Familienversicherung Deines Mannes kannst.
Mitglied inaktiv - 21.01.2017, 13:50
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo, was mich wundert, ist, dass eine vereinbarte Beschäftigung während der Elternzeit nicht eingehalten wird und du deshalb Arbeitslosengeld bekommst. War das schon schriftlich vereinbart mit dem Arbeitgeber?
Wenn ja, sagt mein Rechtsempfinden, dass dich dein Arbeitgeber die ganze Zeit über hätte zahlen müssen.
LG luvi
von
luvi
am 21.01.2017, 20:34
Antwort auf:
Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Das hat mich auch schon gewundert. zumal sie ja eh schon Teilzeit gearbeitet hat. Ich vermute mal stark es gab Probleme wegen der Betreuungszeiten.
Mitglied inaktiv - 21.01.2017, 21:15
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Falsch, es hatte nichts mit Betreuungszeiten zu tun. Es war eine mündliche Absprache und er hat es sich anders überlegt.
von
Beautyholic
am 21.01.2017, 23:53
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Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Die Idee selbst zum 31.07. zu kündigen ist super.
Du kannst ja eh nur pokern. Müsstest allerdings dann die Zeit bis dahin arbeiten wie es der Vertrag vorsieht.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2017, 10:25
Antwort auf:
Nach Elternzeit gekündigt, doch nochmal Recht auf Arbeitslosengeld?
Ist halt verwunderlich. weil was hätte der AG gemacht wenn Du weniger EZ genommen hättest? Dann hätte er dir vorher schon den Job wieder geben müssen. OK, dann hätte er dir auch vorher kündigen können wie jetzt, aber sei es drum.
So oder so verwundert es das es das Arbeitsamt bei DEM !!! AG mitgemacht hat. Ich würde mal mutmassen, der ist denen nicht unbekannt. Dann dürfte die Chancen auch gut stehen das dem Arbeitsgericht der Name was sagt - aber das ist jetzt wirklich mal ins Blaue reingeraten. So oder so kein AG dem ich nachtrauern würde....
Und für die Zukunft weißt du, nie was mündlich ausmachen, immer schriftlich bei solch schwerwiegenden Dingen.
Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 12:40