Guten Tag,
Meine Frau ist seit der Geburt unsere ersten Kindes seit Ende März 2015 in Elternzeit für 2 Jahre mit gesplitterter Auszahlung auf 2 Jahre. Jetzt komm unsere 2tes Kind Ende Mai, mein Frau geht also noch einen Monat arbeiten bis zum Mutterschutz.
Vor dem ersten Kind war sie voll erwerbstätig. Wie wird hier bzw. Was wird hier zur Berechnung des Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu Grunde gelegt?
Vielen Dank
von
Peter1985
am 02.03.2017, 21:46
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld mit Überschneidung Elterngeld
Hallo,
wenn Ihre Frau zwischendrin nicht gearbeitet hat, bekommt sie nur den Pauschalbetrag plus Geschwisterbonus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld mit Überschneidung Elterngeld
War sie im zweiten Jahr nicht Teilzeit arbeiten? Dann wirds nur der Mindestsatz werden plus 75 Euro Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.
von
malini
am 02.03.2017, 22:34