Frage: Muss man den KV eintragen lassen?

Hallo bin in der 35.ssw und seit der 9 ssw vom KV getrennt, teil haben an der Schwangerschaft wollte er nicht, ihm geht es nur darum alles bestimmen zu dürfen.seiner Meinung nach hat er ein recht bei der Geburt dabei zu sein, Namen auszuwählen und das Kind seiner Familie zu präsentieren.ich bin total dagegen, da jedes mal wenn er denn mal schreibt Stress für mich bedeutet einige Arztbesuche und KH Aufenthalte gab es schon und ich möchte das meinem Kind nicht antun.muss man wenn man weiß wer der KV is ihn eintragen lassen oder kann man das aus Gründen umgehen?

von LittleMia2016 am 04.05.2016, 16:30



Antwort auf: Muss man den KV eintragen lassen?

Hallo, nein, das kann man nicht umgehen. Sie können ihn nicht angeben, aber das ist von Nachteil für das Kind (Erbrecht, Unterhalt etc.) und für Sie (keine staatl. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss etc.). Aber er darf gegen Ihren Willen nicht bei der Geburt dabei sein, Sie entscheiden den Vor- und Nachnamen und über das Sorgerecht (da kann er gerichtlich gegen vorgehen). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2016



Antwort auf: Muss man den KV eintragen lassen?

Kann man, aber es ist selten blöde um es mal deutlich zu sagen. Dein Kind hat dann weder Erbansprüche gegen den leiblichen Vater, noch würde es im falle des Ablebens von diesem Halbwaisenrente bekommen. Zudem muss der Vater dann auch keinen Unterhalt zahlen. Du selbst könntest keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, der fiktive Unterhalt würde dir aber bei Leistungen wie Hartz4 entsprechend angerechnet werden, jedenfalls solange wie du theoretisch UHV beantragen könntest. Im Fall der Fälle würdest Du also deutlich weniger Geld bekommen. Ebenso hast Du dann keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater - denn muss er nämlich unter Umständen auch dir zahlen wenn sein Einkommen langt. Wegen den Dingen die er gerne bestimmen will - da hat er auch als eingetragenen Vater KEIN !!! Mitspracherecht. Weder kann er den Namen des Kindes bestimmen, noch kann er gegen Deinen Willen mit in den Kreisssaal. Selbst auf die Station später darf er nicht wenn du den Schwestern entsprechend Bescheid gibst. Genauso wenig wie seine Familie. Und ihn und die Familie musst Du auch später daheim nicht in die Wohnung lassen. Was er beantragen kann wenn er als Vater eingetragen ist, ist das gemeinsame Sorgerecht. Und das wird er wohl auch bekommen. Nur, davon hat er herzlich wenig, er darf halt ein paar Unterschriften leisten bei der Kontoeröffnung, bei der Kindergartenwahl, Schulwahl usw. Weigert er sich da, dann kannst Du das aber auch gerichtlich einklagen - und dann kann es sein das er das Sorgerecht auch schnell wieder verliert. Zudem hat er ein Umgangsrecht, er darf also, je nachdem wie alt das Kind ist, es einmal oder mehrmals die Woche sehen. Anfangs nur für 1-2 Std, später evtl auch über Nacht, Wochenende oder Ferien. Oft ist es aber eher so, das das einschläft. Der Vater kann aber auch gerichtlich die Vaterschaft einklagen. ist also die Frage ob Du da evtl drauf Bock hast. Mein Rat wäre, warte die Geburt ab. Sag im KH Bescheid wer Dich besuchen darf und wer nicht. Du musst ja dem KV auch nicht sagen wann es losgeht oder wo du entbindest. Du wirst dann eh einige zeit nach der Geburt wohl Post vom JA bekommen wenn kein Vater eingetragen ist. Spätestens dann würde ich denen die Situation schildern, und um Rat fragen was Du machen kannst. Wichtig für dich, bleib sachlich, sammel Beweise wenn er zB dich erpresst, nötigt oder gar schlägt - wenn ihr per Schriftweg kommuniziert ist das perfekt dafür - und dann lass Dich nicht weiter einschüchtern. Wenn Du Ruhe bewahrst bist du schluss endlich am längeren Hebel - auch dann wenn er als Vater eingetragen ist. Den die Eintragung alleine bedeutet eben nicht das er auch Sorgerecht hat oder alles alleine bestimmen kann/darf.

Mitglied inaktiv - 04.05.2016, 17:14



Antwort auf: Muss man den KV eintragen lassen?

Was spricht denn dagegen dass er einen Namensvorschlag abgibt. Kann ja ggf. ein stiller zweiter Name werden ? Dürfen Deine Eltern das Kind sehen wenn es da ist ? Warum seine dann nicht ? Anscheinend möchte er Vater sein, auch wenn er sich anfangs mies verhalten hat. Du wirst also noch viele viele Jahre mit ihm auskommen müssen. Vaterschaftsfestellung kann er spielend einklagen, Sorgerecht anteilig ebenso. Versuche so rasch wie möglich auf Elternebende mit ihm zu kommen. Es geht ums Kind, nicht um Dich. Bei der Geburt entscheidest Du wer dabei ist, da muss er durch. Anscheinend geht es Dir auch darum bestimmen zu dürfen, oder ? Nicht bös gemeint, aber denke mal darüber nach. Auch er ist Elternteil dieses Kindes! Zur Kernfrage : sofern Du Dich bis auf Kindergeld komplett alleine finanzieren kannst. Dauerhaft ! Dann kannst Du die Zeile Vater leer lassen bei der Eintragung. Bis er klagt oder eben irgendwelche sozialen Gelder ins Spiel kommen. Du musst dabei in den Spiegel schauen können Deinem Kind Rechte zu verwehren. ( Unterhalt / Erbe / Waisenrente etc. )

von Sternenschnuppe am 04.05.2016, 19:06



Antwort auf: Muss man den KV eintragen lassen?

... Ja und das Recht auf Identität. Jeder Mensch, jedes Kind hat ein Recht auf Identität. Und zwar offiziell, meiner Meinung nach.

Mitglied inaktiv - 04.05.2016, 23:09