Hallo Frau Bader, im Mai endet der Elterngeldbezug für unsere Tochter. Damit wir eine Existenzgrundlage haben, möchte ich bei einem kleinen Familienunternehmen einen Minijob annehmen. Wir wünschen uns möglichst schnell ein zweites Kind. Das heißt, ich würde gerne während der Tätigkeit in diesem Betrieb wieder schwanger werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste mir der Arbeitgeber ja im Falle eines Beschäftigungsverbots das Gehalt auch bei einem Minijob weiter zahlen oder? Ich befinde mich da in einem großen Dilemma. Ich wäre auf das Geld angewiesen, ein Beschäftigungsverbot ist sehr wahrscheinlich, weil der Hauptteil der Arbeit dort stark körperlich ist (Bauernhof) Eine alternativen Einsatzort gäbe es nicht. Wenn nun die Familie mein Gehalt und zusätzlich dann ja eine neue Arbeitskraft bezahlen müsste, würde dass den Familienbetrieb gefährden. Meine Frage ist nun, hat der Betrieb die Chance, sich das Geld irgendwie zurück zu holen? Von einer Versicherung, dem Staat, der Krankenkasse? Ich würde dort so gerne arbeiten, möchte den Betrieb aber auch nicht ruinieren. Ich bin aber auch im Falle eines Beschäftigungsverbots auf das Geld angewiesen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Mondgeist
von Mondgeist am 29.03.2017, 11:50