Frage: Meine Frage zum Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, mein Sohn ist im Mai 2014 geboren und meine Elternzeit endet im Mai 2016. Nun meine Frage, wenn ich im Febr./März oder April 2016 schwanger werden würde, mich dann auf der Arbeit wieder zurückmelden würde und direkt sagen würde das ich schwanger bin, rutsche ich dann trotzdem automatisch wieder in meinen Vollzeitvertrag rein. Auch wenn ich sofort ins Berufsverbot gehen würde ( Jobbedingt). Ich habe Angst das es da eine andere Regelung gibt wenn ich vorher schwanger werde und ich nicht automatisch ab Mai wieder in meinem Vollzeitvertrag bin obwohl ich ja dann nicht arbeite. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe. Besten Dank Linda Gross

von Linda121 am 27.08.2015, 21:47



Antwort auf: Meine Frage zum Elterngeld

Hallo, der alte Vertrag lebt wieder auf. Alles gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2015



Antwort auf: Meine Frage zum Elterngeld

Wenn die Elternzeit endet, dann wird der alte Arbeitsverag wieder aktiv. Automatisch. Existiert dann ein BV gibt es den alten Lohn ( sofern noch keine Teilzeit schriftlich vereinbart wurde ) Du weißt aber, dass Du dann einige Nullrunden in der Berechnung fürs neue Elterngeld hast, oder ?

von Sternenschnuppe am 27.08.2015, 22:02



Antwort auf: Meine Frage zum Elterngeld

Hallo, vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Das heisst, ich müsste am besten erst kurz vor Anfang wieder schwanger werden? Also am besten im März oder April wenn es im Mai wieder losgehen würde? Dann hätte ich 2 Monate auf 0 Euro oder? Lg

von Linda121 am 28.08.2015, 08:07



Antwort auf: Meine Frage zum Elterngeld

Ist ne Rechenfrage. Eine Schwangerschaft dauert bis zum Mutterschutz ja nur 8,5 Monate. Da man es erst bei 4+ etwa feststellt nur noch 7,5, also bleiben 7 Monate mit Gehalt und 5x 0€ Wenn ihr darauf angewiesen seid an gutes Elterngeld zu bekommen solltest Du erst arbeiten und dann schwanger werden, um die 12 Monate voll zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 28.08.2015, 09:29



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